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Gericht beschließt Sozialhilfe für jeden EU-Auslände...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Es ist ein Urteil, dessen Sprengkraft noch kaum absehbar ist: Das Bundessozialgericht im deutschen Kassel hat entschieden, dass künftig jeder Ausländer aus einem EU-Land, der länger als sechs Monate in Deutschland lebt, Anspruch auf Sozialhilfe hat. Deutsche Medien spekulieren mit einer Zuwanderer-Explosion aus Rumänien und Bulgarien und fürchten im Urteil einen Nährboden für nationalistische Parteien.

Fast still und heimlich wurde das Urteil des Bundessozialgerichts gefällt, es könnte in Deutschland aber eine neue gesellschaftspolitische Ära einläuten. Den Ausschlag gab die Klage eines rumänischen Familienvaters, der erfolglos in Deutschland Arbeit gesucht hatte. Als ihm das Arbeitslosengeld Hartz IV verweigert wurde, rief er das Gericht an. Dieses urteilte nun: Jeder Ausländer aus einem EU-Land hat in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe, wenn es den Anschein erweckt, er wolle arbeiten.

Deutsche Medien wie der "Spiegel" berichten davon, dass es dabei egal sei, ob sich Betroffene tatsächlich um Arbeit bemühen würden oder für den Arbeitsmarkt geeignet seien. "Wer zum Beispiel aus Rumänien kommt, muss hier nur noch ein halbes Jahr durchhalten, um das zu erreichen, was das Gericht einen 'verfestigten Aufenthalt' nennt. Dann kann er das nächste Sozialamt anlaufen und um finanzielle Unterstützung bitten", so der Bericht. Rumänien nennt der Spiegel deshalb, weil die deutsche Sozialhilfe rund das Doppelte betragen würde, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient.

Ausgaben in Millionenhöhe

Dementsprechend nicht absehbar ist, was dieses Urteil bewirken wird, vorerst wird durch "Wanderungsströme" aus ärmeren EU-Ländern von Mehrausgaben in der Höhe von rund einer halben Milliarde Euro gerechnet. Beobachter gehen von weit höheren Summen aus. Mehrere deutsche Medien rechnen mit einem Ansturm von Sozialhilfeempfängern, vor allem aus Rumänien und Bulgarien, die die parallele Flüchtlingswelle noch verschärfen würden.

Kurios: Das Bundessozialgericht urteilte damit genau gegenteilig wie der Europäische Gerichtshof, der im September erklärt hatte, dass bei der Hilfe für Arbeitslose zwischen Zuwanderern und Einheimischen Unterschiede gemacht werden dürften. Was Beobachter nun durch das Urteil ebenfalls fürchten: Dass in Deutschland europafeindliche und nationalistische Parteien und Bewegungen erstarken und in Folge die fremdenfeindliche Stimmung rasant anwachsen könnte.