Wirtschaft

Gericht darf BZÖ-Gelder nicht einfrieren

Heute Redaktion
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Das BZÖ darf im Wahlkampf doch noch über sein gesamtes Geld verfügen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat entscheiden, dass das Straflandesgericht Wien keine BZÖ-Gelder einfrieren darf. Wegen des Telekom-Prozesses wäre es fast so weit gekommen.

Im Telekom-Prozess geht es um illegale Parteienfinanzierung. In den kommenden Wochen wird es deshalb am Straflandesgericht hoch hergehen.

Die Staatsanwaltschaft stellte eine Antrag, um rund 940.000 Euro aus der orangen Kasse einzufrieren. Falls es im Prozess zu einer Verurteilung gekommen wäre, wollte man die neue Schadenssumme,um die im Prozess geht, beim BZÖ abschöpfen.

Für die Kleinpartei wäre das ein harter Schlag gewesen, denn die 939.680 Euro machen fast ein Viertel der 4,1 Mio. Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Parteienförderung zustehen. Die Orangen haben deswegen Beschwerde eingelegt und nun vor dem Oberlandesgericht recht bekommen.

Einfrieren treffe BZÖ "unbillig hart"

Das Einfrieren von rund 940.000 Euro treffe das BZÖ gerade im Wahlkampf "unbillig hart", begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung für das BZÖ. Die Partei verfüge nämlich abgesehen von der Parteienförderung "über keine nennenswerten sonstigen Einkunftsquellen", heißt es in der Entscheidung. Die 940.000 würden die Hälfte der Parteienförderung (1,8 Mio.) ausmachen, rechnet man die Klubförderung von 2,3 Mio. Euro dazu, ist es noch immer fast ein Viertel.

Das Oberlandesgericht akzeptierte zudem die Begründung des Strafgerichts, wonach das Geld einbezogen werden müsste, weil das BZÖ den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden könnte, nicht. Die entsprechende Feststellung des Richters stütze sich "nur auf Vermutungen, denn der bloße Umstand, dass das Einziehen des BZÖ in den Nationalrat nach den Nationalratswahlen 2013 aufgrund zweier Meinungsumfragen vom Jänner 2013 zweifelhaft ist, stellt keine Tatsache dar", so das OLG.

APA/red.