Österreich

Gericht entzog Tiroler ausländischen Führerschein

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:18

Wer in Österreich durch die Führerscheinprüfung rasselte, konnte dank EU-Gesetzeslücken bisher einfach in einem Nachbarland antreten. Ein Urteil des Tiroler Verwaltungsgerichts schiebt dem Geschäft mit dem Führerschein-Toruismus nun einen Riegel vor.

Bereits seit längerem floriert in Tschechien ein regelrechter Führerschein-Tourismus. Wer den Schein hierzulande nicht schafft, kann diesen einfach im benachbarten EU-Ausland "nachholen". Wer sechs Monate bzw. 185 Tage in einem anderen EU-Land gelebt und dort seinen Führerschein gemacht hat, besitzt die Fahrerlaubnis auch für Österreich.

Dieses EU-Gesetz nutzten findige Geschäftemacher aus und vermieteten Zimmer in Tschechien an Führerscheinprüflinge, damit diese dort einen Wohnsitz anmelden und dort die Prüfung absolvieren konnten. Einem solchen Führerschein-Touristen aus Tirol wurde im August 2012 von der Bezirkshauptmannschaft die Fahrerlaubnis entzogen, weil der begründete Verdacht bestand, dass er nur pro forma in Tschechien gemeldet war. Seinen österreichischen Wohnsitz hatte er nämlich nicht abgemeldet.

Der 22-jährige Führerscheinbesitzer legte Beschwerde ein. Nach umfangreichen Ermittlungen, zuerst durch den Verwaltungssenat und dann durch das Verwaltungsgericht wurde die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft nun in einem Urteil bestätigt. Der Wohnsitz in Tschechien sei rein fiktiv. Sollte er weitere Führerscheine aus anderen EU-Ländern besitzen, werden diese ihm ebenfalls abgenommen.

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