Österreich

Gericht: Frau starb nach Operation wegen Ärzte

Heute Redaktion
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Bild: AFP

Die Mutter eines heute neunjährigen Buben ist im Jahr 2005 offenbar durch Behandlungsfehler im Krankenhaus Dornbirn ums Leben gekommen. In einem Urteil des Landesgerichts Feldkirch heißt es, dass die Ärzte des Krankenhauses Dornbirn dafür verantwortlich sind, dass die Patientin einen septischen Schock erlitten hat, der letztendlich zum Tod der Frau geführt habe. Die Stadt Dornbirn wird das erstinstanzliche Urteil aber bekämpfen, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten".

Die Mutter eines heute neunjährigen Buben ist im Jahr 2005 offenbar durch Behandlungsfehler im Krankenhaus Dornbirn ums Leben gekommen. In einem Urteil des Landesgerichts Feldkirch heißt es, dass „die Ärzte des Krankenhauses Dornbirn dafür verantwortlich sind, dass die Patientin einen septischen Schock erlitten hat“, der letztendlich zum Tod der Frau geführt habe. Die Stadt Dornbirn wird das erstinstanzliche Urteil aber bekämpfen, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten".

Die Frau erlitt nach einer Darmoperation einen Herzstillstand und fiel ins Koma, aus dem sie nicht mehr erwachte und schließlich verstarb. Gutachten zufolge war dies die Folge einer schweren Sepsis. Laut Urteil ist diese "nicht erkannt, nicht diagnostiziert und nicht behandelt worden".

Die Ärzte „hätten einfach darauf vertraut, dass es sich schon nicht um eine Sepsis handeln werde, weil diese nicht häufig in dieser Form verläuft“. Das Klagebegehren bestehe zu Recht, befand Richterin Sieglinde Stolz.

Urteil wird bekämpft

Die Stadt Dornbirn als Rechtsträgerin des Krankenhauses wird das Urteil allerdings bekämpfen. Man sei zum Ergebnis gekommen, dass eine nachvollziehbare, für alle akzeptable Entscheidung durch das Urteil noch nicht getroffen worden sei, hieß es.

Wichtige Fragen seien nicht beantwortet.

Bub versteht es nicht

Für den Rechtsvertreter des minderjährigen Buben, Anton Tschann, ist das Vorgehen der Stadt unverständlich. In seinen Augen hätte Bürgermeister Wolfgang Rümmele die Möglichkeit gehabt, "das Urteil anzuerkennen und die Angehörigen endlich zu entschädigen“.