Politik

Gericht gibt Beugestrafe für Heidi Horten klare Absage

Der Antrag auf Beugestrafe wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Horten hatte zuvor aus "gesundheitlichen Gründen" abgesagt.

Leo Stempfl
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Heidi Horten kommt aus Haus von Beauty-Doc
Heidi Horten kommt aus Haus von Beauty-Doc
"Heute"

Nachdem die Milliardärin aus "gesundheitlichen Gründen" nicht im Rahmen des Ibiza U-Ausschusses aussagen konnte, nur kurz darauf allerdings beim Verlassen einer Schönheitsklinik gesehen wurde, beantragten Mitglieder des Ausschusses Beugestrafe gegen die Kaufhaus-Erbin. Das BVwG hingegen sieht ihre Weigerung als gerechtfertigt an. Die 79-Jährige habe zudem ein ärztliches Attest übermittelt.

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    Die noble Seitzergasse in der Wiener City.
    Die noble Seitzergasse in der Wiener City.
    "Heute"

    Die Abgeordneten argumentierten, dass Horten an keiner akuten Krankheit leide und keinerlei Vorschläge für alternative Befragungsmethoden angeboten hätte. Aus Sicht des Gerichts hingegen hat sie sich ausreichend entschuldigt und sieht deswegen von Verhängung einer Strafe ab. Die Bilder, die sie beim Verlassen eines Beauty-Docs zeigen, zeichnen allerdings ein anderes Bild von ihrem Zustand.

    Keine Einigung bei Ladungsliste

    Weiters haben die im Untersuchungsausschuss vertretenen Fraktionen gemeinsam um Aufschub für die endgültige Ladungsliste gebeten, da bis dato noch keine Einigung erzielt werden konnte. Bis Freitag haben die Fraktionen nun noch Zeit, ansonsten liegt die Liste ganz in der Hand des Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) und dem vorsitzenden Verfahrensrichter. Das wäre besonders heikel, denn SPÖ und NEOS bestehen auf eine Ladung von Sobotka selbst als Auskunftsperson. Diese Ladung wäre praktisch unvereinbar mit seinem Vorsitz, der aufgrund eben dieser Befangenheit schon länger in der Kritik steht.