Österreich

Gericht hält Mann mit 2 Fingern für arbeitsfähig!

Heute Redaktion
Teilen

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Der 40-jährige Wolfgang Jirik hats jetzt am Wiener Arbeitsgericht erlebt: Laut Urteil macht ihn seine Fingerfertigkeit nicht berufsunfähig. Der Invalide hat nur Handstümpfe.

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Der 40-jährige Wolfgang Jirik hat’s jetzt am Wiener Arbeitsgericht erlebt: Laut Urteil macht ihn seine Fingerfertigkeit nicht berufsunfähig. Der Invalide hat nur Handstümpfe.

Dieses Urteil wird in die Geschichte eingehen – oder in eine Skandal-Chronik schwarzen Humors: Mit 13 Jahren zerfetzte sich Wolfgang Jirik bei einem chemischen Experiment beide Hände. Acht Finger waren weg. Gefäßchirurgen nähten die Handstümpfe des Unfallopfers in seinen Bauch ein und hofften auf Hautübertragung. In vielen Operationen wurde wild wucherndes Fleisch plastisch geformt. Doch die Narben blieben sensibel. Und wegen seines Handicaps sind alle Berufsträume Jiriks geplatzt: "Ich habe viel versucht", erzählt der Wiener, dem das Sozialamt 100-prozentige Invalidität bescheinigt, "aber nichts ausgehalten."

Mit 40 stellte Jirik einen Antrag auf Pension wegen Berufsunfähigkeit. Er wurde abgelehnt, also klagte der Invalide sein scheinbar gutes Recht ein. Doch seit vergangenen Donnerstag versteht Jirik die Welt nicht mehr. Denn Gutachter Dr. Harald Ecker bescheinigte dem Mann mit den Stummeln "ausreichende Fingerfertigkeit für Arbeitsbewältigung". Also keine Pension. Klage verloren. Jetzt hat Anwältin Astrid Wagner den Fall übernommen: "Diese Entscheidung verletzt auch noch die Psyche meines Mandanten", knurrt sie – und konzipiert bereits die Berufung.