Niederösterreich

Gericht hob UVP-Genehmigung für Zitronensäurewerk auf

Vorerst ist keine Bautätigkeit für die geplante Produktionsanlage von Jungbunzlauer im Bezirk Melk erlaubt.

Heute Redaktion
Die Jungbunzlauer Austria AG will in Bergern eine Zitronensäureproduktionsanlage errichten.
Die Jungbunzlauer Austria AG will in Bergern eine Zitronensäureproduktionsanlage errichten.
Jungbunzlauer

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte UVP-Genehmigung für eine geplante Zitronensäureproduktionsanlage der Jungbunzlauer Austria AG in Bergern im Bezirk Melk aufgehoben. Mandanten der List Rechtsanwalts GmbH und die Bürgerinitiative "Ritter der Au" hatten Rechtsmittel gegen das BVwG-Erkenntnis erhoben. Es müsse nun zwingend eine mündliche Verhandlung geben, teilte die Kanzlei am Dienstag mit.

Das BVwG-Erkenntnis wurde wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die Voraussetzungen für den Entfall einer mündlichen Verhandlung seien nicht vorgelegen, hieß es im VwGH-Erkenntnis vom 6. Juli (Ra 2022/07/0081). Geortet wurde u.a. auch eine "mangelhafte" Begründung des Bundesverwaltungsgerichts.

"Vernichtende Kritik"

Die List Rechtsanwalts GmbH sah in einer Aussendung eine "vernichtende Kritik an der Entscheidung des BVwG". Das Erkenntnis habe aufschiebende Wirkung, es dürfe daher vorerst keine Bautätigkeit gesetzt werden. "Die Entscheidung des VwGH bestätigt die Bedeutung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit bei der Planung und Umsetzung von Projekten und vor allem deren rechtskonforme gerichtliche Überprüfung", wurde mitgeteilt.

Kritiker des Projekts in der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf befürchten erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel. Der CO2-Ausstoß sei in dem bisherigen Verfahren noch nicht ausreichend geprüft worden, hieß es in der Aussendung. Die UVP-Genehmigung wurde 2019 beantragt und im November 2020 von der niederösterreichischen Landesregierung erteilt, das BVwG-Erkenntnis stammt vom 2. November 2021.

Nun mündliche Verhandlung

Das Verfahren wird nun vor dem BVwG fortgesetzt. Das Gericht müsse nun eine mündliche Verhandlung zu einzelnen Fachbereichen wie Lärm und Luft durchführen, in der auch Gutachten erörtert werden müssten, hieß es von der List Rechtsanwalts GmbH.

Die Grüne Landessprecherin und Klubobfrau Helga Krismer zeigte sich erfreut über das VwGH-Erkenntnis: "Der Rechtsstaat funktioniert, wenn in Niederösterreich bei Umweltverfahren schlampig gearbeitet wird. Sowohl die Klimaschädlichkeit des Projektes wie auch das Vorbringen der Bürgerinitiative wurden nicht ausreichend beachtet", teilte sie in einer Aussendung mit.

Die Volkspartei Niederösterreich betonte in einer Aussendung, dass im VwGH-Erkenntnis nicht die inhaltliche Entscheidung des Landes kritisiert worden sei, sondern das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. "Deshalb muss Krismer ihre Kritik in Wirklichkeit nicht an das Land, sondern an das BVwG richten", sagte der Sprecher für Naturschutz und Umwelt der ÖVP NÖ, LAbg. Josef Edlinger. "Wenn Krismer von Rechtsstaatlichkeit spricht, sollte sie zuallererst ihre eigene Ministerin an der Nase nehmen." Leonore Gewessler halte "wissentlich Gesetze, die der Nationalrat beschlossen hat, nicht ein. Damit muss die Bevölkerung weiter auf wichtige Entlastungsstraßen warten."

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