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Gericht reduziert Strafe für Chatpartner

Ein Mann hatte private Nacktbilder einer 14-jährigen Finnin veröffentlicht. Das Mädchen beging Suizid. Nun verhandelt das Obergericht den Fall.

Heute Redaktion
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Ein Mann hat private Nacktbilder einer 14-jährigen Finnin veröffentlicht. Das Mädchen beging Suizid. Nun verhandelt das Obergericht den Fall. Bild: 20 Minuten
Ein Mann hat private Nacktbilder einer 14-jährigen Finnin veröffentlicht. Das Mädchen beging Suizid. Nun verhandelt das Obergericht den Fall. Bild: 20 Minuten
Bild: zVg

In einem weißen Hemd, einem schwarzen Jackett und schwarzen Anzughosen erschien der 31-jährige Schweizer vor dem Zürcher Obergericht. Mit nüchterner und bestimmter Stimme sprach er über die Taten, die er vor rund drei Jahren begangen hat. Er verlangte von einer 14-jährigen Finnin Nacktfotos und stellte etwa 10 Bilder ohne ihr Einverständnis auf ein Pornoportal, auf dem auch der vollständige Name des Mädchens stand.

"Ich wollte unbedingt Nacktfotos und sah keinen anderen Weg, als sie unter Druck zu setzen", sagte der Angeklagte, der mittlerweile eine 26-jährige Freundin hat. Er habe Druck ausüben wollen, um noch mehr Fotos zu bekommen und habe deshalb die Bilder auf eine Pornoseite geladen. Es sei ihm aber auch um Aufmerksamkeit gegangen. "Ich habe die Bilder hochgeladen wegen Likes."

"So etwas soll nie mehr passieren"

Er habe keine Gefühle für das Opfer gehabt, sagte der Angeklagte. "Ich kannte sie gar nicht. Ich habe ihr zwar gesagt, dass ich sie liebe, aber das war gelogen. Das habe ich nur geschrieben, um an Nacktfotos zu kommen", sagte der 31-Jährige.

Der Angeklagte zeigte sich vor Obergericht geläutert. "Damals habe ich mein Verhalten als nicht schlimm empfunden. Ich wusste nicht, dass ich einem Menschen so schaden würde." Heute sehe er das auch wegen der Therapie, die er derzeit macht, anders. "Es ist unter der Gürtellinie. Es tut mir leid, was das Mädchen meinetwegen durchmachen musste. So etwas soll nie mehr passieren." Er habe sein Facebook- und Instagram-Profil mittlerweile gelöscht und sei nur noch auf Whatsapp aktiv.

Mädchen beging Suizid

Das Mädchen beging drei Monate nach dem letzten Chat-Kontakt mit dem damals 28-Jährigen Suizid. Einen direkten Zusammenhang zwischen dem Suizid des Mädchens und den Handlungen des Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, so der Staatsanwalt. Das Mädchen wurde gemobbt und litt an psychischen Problemen.

Trotzdem sagte der Mann vor Gericht: "Meine Handlungen hatten sicher auch darauf Einfluss." Es habe sicher eine Rolle gespielt, dass er das Mädchen so unter Druck gesetzt habe. Der Mann habe erst in der Untersuchungshaft vom Tod des Mädchens erfahren. "Ich habe geweint, war überfordert. Ich habe nie gedacht, dass das jemand macht."

Verteidiger will mildere Strafe

Das Bezirksgericht Uster verurteilte den Mann im November zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, die zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden sollte. Der 31-Jährige akzeptierte die Höhe dieser Strafe nicht und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte das Obergericht dazu auf, den Suizid des Mädchens bei der Strafzumessung außer Acht zu lassen. Die Vorinstanz habe das tragische Ereignis bei der Ansetzung der Höhe der Strafe nicht ausgeblendet, obwohl kein kausaler Zusammenhang zwischen den Handlungen des Angeklagten und des Suizids nachgewiesen werden konnte.

Relation zu ähnlichen Fällen

Das Strafmaß von 42 Monaten Freiheitsstrafe sei "derart überbordend hoch ausgefallen", so der Verteidiger, "weil es gedanklich die Tat nicht vom Suizid des Opfers hat trennen können." Und weiter: "Dies darzulegen ist deshalb delikat, weil es als Bagatellisierung wahrgenommen werden könnte." Beides sei falsch. "Aber es ist wichtig, dass man das tatsächlich Vorgefallene richtig einordnet", sagt der Verteidiger.

Der Verteidiger führte zudem ähnlich gelagerte Fälle auf und wollte so aufzeigen, dass diese deutlich milder bestraft worden seien und deshalb eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten bei seinem Mandanten nicht gerechtfertigt sei.

Beispielsweise nannte er einen Fall eines Täters, der eine 14-Jährige zur Duldung von Analverkehr genötigt und ihr damit nicht unerhebliche Schmerzen zugefügt habe. Zudem habe er kein Kondom verwendet und so die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen des Opfers erhöht. "Auch dieser Fall erweist sich in seiner tatsächlichen Ausführung als massiv viel schwerwiegender als der Fall meines Mandanten. Und doch setzte das Obergericht als Einsatzstrafe ein Jahr tiefer an, als die Vorinstanz dies im Fall meines Mandanten tat."

Staatsanwalt will auch mildere Strafe

Der Verteidiger wolle nicht, dass eine MMaßnahme, also eine Therapie, vom Gericht angeordnet werde, weil keine juristisch relevante schwere psychische Störung beim Angeklagten vorliege. Trotzdem: Der Angeklagte wolle ohnehin die begonnene Therapie weiterführen. "Er hat im vergangenen Jahr schon große Fortschritte erzielen können", so der Verteidiger.

Auch der Staatsanwalt erachtete die Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren, die das Bezirksgericht Uster sprach, als zu hoch. Er beantragte 2 Jahre Freiheitsstrafe zugunsten einer ambulanten Therapie. "Wenn das Obergericht bei diesem Strafmaß bleiben würde, würde sie eine Präjudiz für Sexting-Fälle schaffen."

Sprich: Das Obergericht würde eine härtete Bestrafung von Sexting-Fällen anschlagen. Ganz einverstanden damit ist der Staatsanwalt nicht. Denn er ist der Meinung, dass die Höhe der Strafe von 3,5 Jahren Freiheitsstrafe "deutlich zu hoch ist", wenn man vergleichbare und ähnliche Fälle betrachtet.

Suizid müsse ausgeblendet werden

Das Gericht folgte in weiten Teilen der Anträge der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte den 31-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben.

In der Urteilsbegründung sagte der Oberrichter, dass es möglich und nötig sei, bei der Beurteilung der Strafe die fatale Tragödie, dass das Opfer Suizid begangen hat, auszublenden. "Es soll aber in keiner Art und Weise beschönigt oder bagatellisiert werden, was Sie getan haben. Es soll aber richtig eingeordnet werden", so der Richter.

"Bei der Beurteilung der Taten kann man den Angeklagten nicht für den Suizid des Mädchens verantwortlich machen. Ganz sicher haben Sie dem Opfer mit ihrem übergriffigen Verhalten nicht geholfen", sagt der Richter zum Angeklagten.

Richter kritisiert Vorinstanz

Der Richter sagte weiter: "Sie haben dem Mädchen Liebe vorgegaukelt und ihr erfundene Geschichten über andere Vergewaltigungen erzählt. Sie waren gemein, hinterhältig und handelten niederträchtig. Sie waren rücksichtslos und egoistisch", sagt der Richter. "Sie haben ausgeblendet, was Sie dem Mädchen antun."

In der Urteilsbegründung kritisierte der vorsitzende Richter das Bezirksgericht Uster. "Die Einsatzstrafe der Vorinstanz war ganz klar zu hoch." Es möge sein, dass das Bezirksgericht Uster die Distanz bei der Beurteilung der Taten und dem Suizid verloren habe.

Noch ist nicht klar, ob der Fall vor Bundesgericht gelangt. Der Verteidiger des Angeklagten sagte zu 20 Minuten: "Wir sind sehr froh, dass das Obergericht bei der Strafzumessung heruntergekommen ist. Dennoch scheint sie uns immer noch relativ hoch." Der Staatsanwalt sagte, dass er den Fall nicht weiterziehen werde und mit dem Urteil zufrieden sei.