Österreich

Auf Gatten eingestochen: Kein Geständnis

Eine 60-Jährige wird beschuldigt am Silvesterabend auf ihren Mann eingestochen zu haben. Sie bestreitet die Mordabsicht. Noch gibt es kein Urteil.

Heute Redaktion
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Eine Frau musste sich am Dienstag wegen versuchten Mordes am Landesgericht Salzburg verantworten.
Eine Frau musste sich am Dienstag wegen versuchten Mordes am Landesgericht Salzburg verantworten.
Bild: picturedesk.com/APA

Prozess wegen versuchten Mordes: Am Landesgericht in Salzburg saß heute eine 60-Jährige auf der Anklagebank, weil sie am Silvesterabend ihren Mann ein Messer in den Bauch gerammt haben soll. Vor Gericht bekannte sich die Verdächtige nicht schuldig.

Die Angeklagte und das 61-jährige Opfer sind seit 41 Jahren verheiratet und immer noch ein Paar. Der Gatte besucht seine Frau auch in der Untersuchungshaft regelmäßig, sie telefonieren täglich miteinander.

Am Silvesterabend sei es zum Streit gekommen, weil die Frau den gemeinsamen Hund nach einem Spaziergang in einer Schrebergartenhütte zurückgelassen habe, sagte sie aus. Die Situation habe sich dann wieder beruhigt, sie habe Vorbereitungen für das Fondue am Abend getroffen.

Als der Mann sie beschimpfte, eskalierte die Situation

Dann soll der Mann die Frau derb beschimpft haben und die Küche gestürmt sein, als sie gerade Fleisch geschnitten habe. Sie habe sich mit dem Messer in der Hand umgedreht und der heute 61-Jährige sei ihr ins offene Messer gelaufen.

Die Telefonbandaufnahme des Notrufs belegt, dass der Mann zunächst nicht sagen wollte was passiert ist. Erst zögerlich gibt er an, von seiner Frau mit dem Messer attackiert worden zu sein. Er wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus Zell am See gebracht werden.

Bei der Verhandlung am Dienstag wollte sich der Mann nicht äußern. Trotz der nachgewiesenen 2,4 Promille im Blut wurde der Angeklagten, die zugab ein Alkoholproblem zu haben, attestiert, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen zu sein. Ein Urteil könnte am Dienstag ergehen. Im Falle eines Schuldspruchs droht der Pensionistin eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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    JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com

    (mr)