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Gericht schmettert Bushido-Anklage ab

Heute Redaktion
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Er beleidigte Berlins schwulen Bürgermeister und zieht über Frauen her. Auf dem Index ist Bushidos (35) Lied "Stress ohne Grund" schon länger, aber die Eröffnung eines Hauptverfahrens hat jetzt das Amtsgericht Berlin-Tiergarten abgelehnt.

und zieht über Frauen her. Auf dem Index ist Bushidos (35)  Lied "Stress ohne Grund" schon länger, aber die Eröffnung eines Hauptverfahrens hat jetzt das Amtsgericht Berlin-Tiergarten abgelehnt.

Damit überhaupt nicht zufrieden ist die Staatsanwaltschaft. "Wir werden Beschwerde einlegen", sagte ein Sprecher.  Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören wollten wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung klagen.

Das das Lied singen.

Gericht: Beleidigung - ja, Volksverhetzung - nein

Gerichtssprecher Kaehne sagte, bei der Prüfung der Anklage habe das Gericht die Tatvorwürfe Volksverhetzung und Gewaltdarstellung als nicht hinreichend eingestuft. Beleidigung sah das Gericht zwar, diese sei aber von der Kunstfreiheit gedeckt, so der Sprecher. Bevor es zu einem öffentlichen Strafprozess kommt, muss die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Gericht geprüft werden. Es lässt sie entweder zu, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist, oder lehnt sie ab.

Die Berliner Justiz ermittelt noch in anderen Fällen gegen Bushido, so wegen Steuerhinterziehung und gefährlicher Körperverletzung. Das Management des Rappers teilte auf Anfrage mit, Bushido äußere sich nicht.