Österreich

Gericht stellt klar: Viele Corona-Strafen illegal

Jetzt werden Corona-Strafen und Ausgangsbeschränkungen ein Fall fürs Höchstgericht. Viele Geldbußen könnten eigentlich illegal sein.

Heute Redaktion
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Die Beamten der Polizei kontrollierten Corona-Gesetze, die es gar nicht gibt.
Die Beamten der Polizei kontrollierten Corona-Gesetze, die es gar nicht gibt.
Picturedesk/APA

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) stand für harte Maßnahmen gegen angebliche "Corona-Sünder". Denn während des Lockdowns war es ja nur erlaubt in die Öffentlichtkeit zu gehen, wenn man einkaufen wollte, jemandem half, arbeiten ging oder alleine spazieren war. Doch diese Richtlinien der Ausgangsbeschränkungen, die von der Regierung immer wieder heruntergebetet wurden, standen so nicht in der zugehörigen Verordnung von Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne). Die Folge: Nun könnten alle Corona-Strafen wackeln.

Das Landesverwaltungsgericht Wien fordert in einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof das Kippen der Verordnung, schreibt der "Standard". Die Bestimmungen seien gesetzeswidrig, die Bestimmungen durch das Covid-19-Maßnahmengesetz nicht gedeckt.

Minister lehnt Generalamnestie ab

Und das ist die Argumentation des Gerichts: Im Gesetz wurde verankert, dass das Betreten "bestimmter Orte" verboten werden kann, darunter fallen etwa Sportplätze oder Spielplätze. In der Verordnung sei hingegen aber die Begehung aller öffentlicher Orte untersagt worden, ergänzt um ein paar Ausnahmen. Das Verbot, schreibt der "Standard", sei zur Regel geworden. Dadurch sei das Regel-Ausnahme-Prinzip "in grundrechtsrelevanter Weise umgekehrt" worden.

Folgt der VfGH der Ansicht des Verwaltungsgerichts, hätte das weitreichende Folgen. Denn bisher wurden zwar vereinzelte Strafbescheide aufgehoben, viele Verstöße wurden aber mit Geldbußen bis zu 3.600 Euro geahndet. Eine Generalamnestie lehnt Innenminister Nehammer ab.

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