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Gericht stellt plötzlich Verfahren gegen Loredana ein

Rapperin Loredana gestehe fehlbares Verhalten gegenüber der Geschädigten ein, heißt es in einem Schreiben der Luzerner Staatsanwaltschaft.

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Loredana ist wohl wieder am aufsteigenden Ast.
Loredana ist wohl wieder am aufsteigenden Ast.
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Die Staatsanwaltschaft Luzern hat das Verfahren gegen die Rapperin Loredana unter anderem wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug eingestellt. Auf gegenseitigen Wunsch einigten sich die Rapperin und die Geschädigte auf eine Wiedergutmachung.

Thomas Fingerhuth, Strafverteidiger aus Zürich und der Anwalt von Loredana, zeigt sich über den Ausgang des Rechtsstreits erfreut: "Wir sind froh, dass wir das Verfahren auf diese für beide Parteien zufriedenstellende Art und Weise erledigen konnten." Es sei Loredana sehr wichtig gewesen, mit Petra. Z. zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, sagt Fingerhuth. "Das Wichtigste ist, dass Loredana und Petra Z. miteinander reden konnten und jetzt wieder ein gutes Verhältnis miteinander haben."

Volle Verantwortung

Loredana hat laut der Staatsanwaltschaft Luzern anerkannt, sich unter anderem unrechtmässig als Rechtsanwältin ausgegeben, die Geschädigte getäuscht und damit Geld erhältlich gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Betrag von ca. 430.000 Franken aus. Im Frühjahr 2019 hat sie bereits einen kleineren Teilbetrag an die Geschädigte zurückbezahlt.

Die Parteien strebten eine Vergleichslösung an unter Verzicht auf eine weitere Strafverfolgung. Zu diesem Zweck beraumte die Staatsanwaltschaft Luzern eine Verhandlung an, wo die Parteien einen umfassenden Vergleich schlossen. Dabei ging es auch darum, die Differenzen zwischen den Parteien zu bereinigen. Loredana entschuldigte sich bei der Geschädigten für ihr Handeln. Sie habe für ihr unrechtmäßiges Handeln die volle Verantwortung übernommen

Lori übernahm alle Kosten

Die Rapperin bezahlte der Geschädigten eine Entschädigung, die deutlich höher liegt als der ermittelte mutmaßliche Deliktsbetrag. Zudem entschädigte sie die Geschädigte für deren Parteikosten und übernahm die Kosten des Strafverfahrens.

Gegen einen tatbeteiligten Bruder, der als Gehilfe agierte, erging ein analoger Einstellungsentscheid. Er beteiligte sich an der Wiedergutmachung. Damit wurde der verursachte Schaden vollumfänglich gedeckt. Die Geschädigte wünschte und akzeptierte diesen Vergleich und hatte kein Interesse an einer weiterführenden strafrechtlichen Verfolgung der Vorwürfe.

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