Wirtschaft

Gericht verbietet jetzt Goldbären von Lindt

Heute Redaktion
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Bild: Lindt

Haribo hatte Lindt wegen Verletzung des Markenrechts verklagt, ein Gericht gab dem Schokoladenhersteller jetzt Recht: Das Produkt von Lindt stelle unweigerlich eine Verbindung zu den Gummibären von Haribo her und muss somit von den Regalen genommen werden.

, ein Gericht gab dem Schokoladenhersteller jetzt Recht: Das Produkt von Lindt stelle unweigerlich eine Verbindung zu den Gummibären von Haribo her und muss somit von den Regalen genommen werden.
Das Landgericht schrieb am Dienstag in einer Mitteilung: "Das Gericht hat sich der Auffassung der Klägerin angeschlossen, wonach die Verbreitung dieses Produkts gegen die für sie eingetragene deutsche Wortmarke Goldbären verstoße und die Ausgestaltung des Lindt-Teddys der Beklagten nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes Goldbär darstelle.»
Lindt hatte erfolglos argumentiert, der Teddy stelle "eine logische und einheitliche Fortentwicklung ihrer eigenen Produktlinie dar"
Begriff und Bild stimmen überein

Der Fall war laut Angaben des Kölner Landgerichts kein einfacher. Denn Haribo hat eigentlich eine geschützte Wortmarke geltend gemacht, die Lindt gar nicht übernommen hat: Das Lindt-Produkt heisst nicht "Goldbär", sondern "Teddy".
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Lindt kann in den nächsten 30 Tagen Berufung einlegen.

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