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Gericht verhängt Mega-Strafe für Überholmanöver

Heute Redaktion
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Zum waghalsigen Überholmanöver kam es zwischen Rothenburg und Hildisrieden. Eine Autofahrerin wollte dabei eine Gruppe von drei Fahrzeugen überholen, als ein Auto entgegenkam. Dessen Fahrer wich reflexartig ins Wiesland aus.
Zum waghalsigen Überholmanöver kam es zwischen Rothenburg und Hildisrieden. Eine Autofahrerin wollte dabei eine Gruppe von drei Fahrzeugen überholen, als ein Auto entgegenkam. Dessen Fahrer wich reflexartig ins Wiesland aus.
Bild: Google Maps

Weil sie drei Fahrzeuge überholte und deshalb ein entgegenkommendes Auto in eine Wiese ausweichen musste, gibts eine saftige Geldstrafe für eine Autofahrerin.

Gefährliches Überholmanöver: Der Vorfall geht auf das Jahr 2015 zurück, als eine Frau (54) an einem Januarmorgen auf der Hauptstraße der Schweizer Gemeinde Rothenburg in Richtung Hildisrieden unterwegs war. Beim Kreisel Sandblatten in Rain bemerkte sie eine Fahrzeuggruppe mit zwei Kastenwagen und einem Auto, die vor ihr unterwegs waren.

Laut der Staatsanwaltschaft fuhr der erste Kastenwagen vor ihr rund 40 km/h. Sie überholte ihn und übertrat dabei die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um rund 15 Stundenkilometer. Dann setzte sie zum Überholen des Autos vor ihr an. Weil dieses ebenfalls beschleunigte, konnte sie nicht hinter dem vordersten Kastenwagen einbiegen, sondern begann nun, auch diesen zu überholen.

Verunfallter reagierte reflexartig

Dabei überfuhr sie eine Sicherheitslinie. Weil die Straße hinter einer Kuppe eine Rechtskurve machte, war die Sicht der Überholenden eingeschränkt. In dem Moment kam ihr auf der Gegenfahrbahn, auf der sie sich noch befand, ein Personenwagen entgegen. Dieser sah plötzlich zwei Scheinwerferpaare nebeneinander vor sich und lenkte reflexartig sein Auto nach rechts in die Wiese.

Die Beschuldigte wendete nach dem Überholmanöver und fuhr zum verunfallten Wagen zurück. Sie verstieß laut den Richtern gegen das Gebot, wonach Überholen nur gestattet ist, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Auch darf in unübersichtlichen Kurven sowie vor Kuppen nicht überholt werden.

Geldstrafe und Busse

Das Luzerner Kriminalgericht sprach die gebürtige Deutsche deshalb der vorsätzlichen groben Verkehrsregelverletzungen schuldig und verhängte eine bedingte Geldstrafe von 27.000 Franken sowie 1.000 Franken Busse. Die Gerichtsgebühr, die sie tragen muss, beläuft sich auf rund 5.000 Franken. Insgesamt muss die Frau umgerechnet mehr als 23.000 Euro hinblättern.

Die Anklage hatte 20 Monate Gefängnis bedingt sowie 2.000 Franken Busse gefordert. Das Luzerner Kriminalgericht kam zu einem milderen Urteil.

Verfahren wegen hoher Arbeitslast verzögert

Das Verfahren wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit wurde infolge Verjährung eingestellt, wie aus dem Dispositiv hervorgeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklage ging bereits im Mai 2016 ein. Die Dauer bis zur Verhandlung sei länger als üblich, hieß es beim Gericht auf Anfrage. Sie sei mit der hohen Arbeitslast zu erklären. (20 Minuten)