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Gericht watscht dubioses "Münz-Abo" ab

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Mehr als 20.000 Euro für eine "Münz-Sammlung", deren Materialwert bei 670 Euro liegt? Diese Erfahrung machte eine Kundin mit einem windigen Anbieter.

Aufgrund vieler Beschwerden über das "Österreichische Münzkontor" hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums wegen mehrerer ungesetzlicher Geschäftspraktiken geklagt. Hauptgegenstand des Verfahrens waren die Vertriebsmethode und die Bewerbung der Münzen und Medaillen als Anlageprodukt. Nun hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Sammler-Service"

Das Geschäftsmodell stellt demnach darauf ab, durch eine einzelne Bestellung einen Mechanismus ("Sammler-Service") auszulösen, bei dem der Kunde laufend weitere Münzen und Medaillen bekommt und diese entweder zahlen und behalten oder innerhalb einer Frist zurückschicken muss. Dabei sind auf der Bestellkarte lediglich Adresse und Unterschrift einzusetzen, während alles andere bereits vorausgefüllt ist.

Schon die erste Instanz, das Handelsgericht Wien, erkannte hierbei ein "untergeschobenes" Einverständnis. Laut OLG Wien ist dies eine aggressive Geschäftspraktik des Österreichischen Münzkontors.

Die Gerichte stellten ebenfalls fest, dass die Medaillen und Münzen angesichts der überhöhten Preise nicht zur Geldanlage geeignet sind. So gab beispielsweise eine Frau insgesamt 20.889,30 Euro für eine "Sammlung" aus, deren Materialwert bei 669,77 Euro liegt.

Staatanwaltschaft eingeschaltet

Der VKI hat auch eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Betrug eingebracht. Hierbei brachte der VKI vor, dass Kunden systematisch über den Wert der angebotenen Produkte, deren Eignung als Sammlerstücke und ihre Limitierung in die Irre geführt würden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zuge dessen stellte sich heraus, dass auch in der Schweiz und in Deutschland Anzeigen gegen das Münzkontor eingebracht wurden. In diesen Ländern sind bereits Ermittlungen eingeleitet, es fand eine Hausdurchsuchung statt.

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