Wirtschaft

Gerichts-Stammgast Kulterer wieder vorm Kadi

Heute Redaktion
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Am Landesgericht Klagenfurt hat am Montag ein neuer Hypo-Prozess begonnen, bei dem es um ein Vorzugsaktiengeschäft aus dem Jahr 2006 geht. Die Angeklagten - die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer, Tilo Berlin, Siegfried Grigg und Josef Kircher sowie die Flick-Stiftung - haben sich alle nicht schuldig bekannt.

Ingrid Flick und ihre Privatstiftung verdienten an dem Hypo-Aktiengeschäft nach eigenen Angaben 3,2 Millionen Euro. Saftige Erträge gab es laut Anklageschrift auch für weitere prominente Investoren aus der Wirtschaft. Sie alle kauften Vorzugsaktien, die die Hypo Alpe-Adria im Jahr 2006 ausgeben hatte. Die Bank brauchte schon damals dringend frisches Eigenkapital.

Untreue und Bilanzfälschung

Doch das Aktiengeschäft soll der Hypo einen Millionen-Schaden verursacht haben. Die früheren Bankmanager Kulterer, Berlin, Grigg und Ex-Leasingvorstand Kircher müssen sich deshalb wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten. Drei Angeklagten wird auch Bilanzfälschung angelastet.

In seinem Plädoyer hat Staatsanwalt Robert Riffel die Höhe des Schadens mit gut 5,1 Mio. Euro beziffert. Weiters ist seiner Ansicht nach der Hypo ein zusätzlicher Schaden durch die Auszahlung einer Sonderdividende in der Höhe von 2,5 Mio. Euro entstanden.

5 Millionen Euro oder 27 Millionen

Hypo-Anwalt Thomas Kralik rechnet dagegen völlig anders. Hätte man die durch die Vorzugsaktien aufgebrachten Mittel nicht als Eigenmittel ausweisen dürfen, wäre auch die Ausweitung des Geschäfts nicht möglich gewesen, findet er. Daher bezifferte er den Schaden bei der HBInt mit 26,56 Mio. Euro für Kircher, mit 9,68 Mio. Euro für Kulterer, mit 2,87 Mio. Euro für Grigg, mit 2,65 Mio. Euro für Berlin und mit 2,5 Mio. Euro für die Flick Privatstiftung.

Dazu käme ein weiterer Verlust bei der Hypo Leasing, die heute Heta Asset Management GmbH heißt, von 145.000 Euro durch Kircher und 100.000 Euro durch Kulterer.

Eigenkapital oder doch nicht?

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte die Hypo die Einnahmen aus den Aktienverkäufen niemals als Eigenkapital verbuchen dürfen. Denn: Für die Aktienkäufer sei das Geschäft risikolos gewesen, wegen einer Dividende von gut sechs Prozent und einer „Geld-zurück-Garantie“ der Hypo (Put-Option). Allerdings muss Kernkapital jederzeit und uneingeschränkt der Bank zur Verfügung stehen.

Die Anklage stützt sich auf die Expertise des Gutachters Karl Hengstberger. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Flick-Privatstiftung

Mitangeklagt ist die Flick-Privatstiftung wegen der damaligen Doppelrolle von Kulterer. Er war Hypo-Vorstand und Vorstand der Flick-Privatstiftung. Die Stiftung hat offenbar auf Anraten von Kulterer das Aktienpaket gekauft und dadurch um rund eine Million Euro mehr an Rendite lukriert als es bei einem vergleichbaren Geschäft auf dem Markt möglich gewesen wäre, so die Anklage. Die Stiftung bestreitet unrechtmäßig erlangte Vorteile.

Falls das Gericht das anders sehen sollte, will die Stiftung aber den Ertrag von 3,2 Millionen an die Hypo zurückzahlen. Für den Fall, dass Schaden entstanden sein sollte, schloss sich die Flick-Stiftung mittlerweile dem Verfahren als Privatbeteiligte gegen Kulterer an. Ingrid Flick selbst ist vorerst nicht als Zeugin geladen.

Keiner bekennt sich schuldig

Ex-Leasingvorstand Josef Kircher hat sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Seinem Anwalt zufolge gibt es keinen Schaden und schon gar keinen Schädigungsvorsatz. Kircher habe nicht der obersten Führungsebene angehört. Mit Fragen des Eigenkapitals habe er als Leasing-Vorstand überhaupt keine Berührungspunkte gehabt.

Freispruch für alle

Auch die anderen Angeklagten haben sich nicht schuldig bekannt. Die Verteidiger forderten Freisprüche. Der Anwalt von Kulterer, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, kündigte darüber hinaus einen Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens um den ersten Vorzugsaktien-Deal aus 2004 an. Kulterer war in dem ersten Verfahren zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren rechtskräftig verurteilt worden.

Ahnungsloser Gutachter?

Den Gutachter hat Böhmdorfer, genauso wie Kirchers Anwalt, kritisiert. Die Expertise hat er als "Katastrophe" bezeichnet. Begriffe wie Eigenkapital, Eigenmittel und Kernkapital sollen durcheinandergebracht worden sein. Eine Kündigungsmöglichkeit wie die Put-Option schade nicht der Eigenschaft als Eigenkapital.

Der Verteidiger von Siegfried Grigg schloss sich dieser Einschätzung an. Das könne nur die Finanzmarktaufsicht entscheiden, so der Anwalt, und "hier gibt es bis heute keinen Bescheid".

Tilo Berlin will in den Aktiendeal gar nicht involviert gewesen sein.

Und die Flick Privatstiftung merkte an, dass Kulterer die Verträge nicht unterschrieben und ergo auch keine Rechtshandlung gesetzt habe. Außerdem wäre die Put-Option im Falle einer Insolvenz völlig wertlos gewesen. Nicht einmal einen Quotenanspruch hätte es gegeben.

Bis zu zehn Jahre Haft

Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft. . Vorerst sind 15 Verhandlungstage bis Ende Jänner angesetzt.