Österreich

Gerichtsvollzieher wollte Flug aus Wien stoppen

Auf dem Wiener Flughafen eskalierte am Freitag ein Rechtsstreit: Per Gerichtsvollzieher sollte eine "Bulgaria Air" gepfändet werden.

Heute Redaktion
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Fast wäre die Fahrgastbrücke in Wien dran geblieben.
Fast wäre die Fahrgastbrücke in Wien dran geblieben.
Bild: Symbofoto

Erst in letzter Minute lenkte die Airline ein und zahlte eine geforderte Entschädigung in Höhe von 500 Euro.

Dem Geschehen vorausgegangen war ein Fall, in dem eine Mutter und ihrer Tochter 2015 nicht in die Maschine gelassen wurden, da sie überbucht war. Die Kundin trat mit der Airline in Kontakt, um eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu bekommen. Doch sie bekam lediglich ein Formular für verlorenes Gepäck.

EU-Verordnung greift für Passagiere

Erst 24 Stunden später konnten die beiden weiterfliegen und wandten sich mit ihrem Problemflug an "Flighright". Das Fluggastrechte-Portal erwirkte ein gerichtliches Urteil, welches der Familie eine Entschädigung von 500 Euro zusicherte.

Bulgarian Air ignorierte aber seither die Zahlungsaufforderungen, weswegen am Freitag der Gerichtsvollzieher am Flughafen Wien erscheinen sollte, um das Urteil zu vollstrecken.

Plötzlich zahlte die Airline die Entschädigung in letzter Minute. Gemäß EU-Verordnung 261/2004, war die bulgarische Airline ohnehin zur Zahlung verpflichtet. Bereits 2016 wollte "Flightright" eine Condor-Maschine in Salzburg pfänden. Auch in diesem Fall zahlte die Airline im letzten Moment.

Je länger der Flug, umso mehr Entschädigung

Die Fluggesellschaft äußerte sich nicht, warum sie es bis zur Beinahe-Pfändung hat kommen lassen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz des eigentlichen Fluges ab.

Seit 2010 kämpft "Flightright" für die Entschädigung von verspäteten oder annullierten Flügen und hat weltweit bereits mehr als 100 Millionen Euro für seine Kunden durchgesetzt. (mle)