Österreich

Geringfügig arbeiten: KV gilt auch hier

Heute Redaktion
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Markus Wieser.
Markus Wieser.
Bild: AK NÖ

Neben dem Studium möchte Laura S. ein bisschen Geld verdienen – mit einer geringfügigen Beschäftigung als Kellnerin. „Wie viele Stunden aber bedeutet geringfügig eigentlich?", fragt sie die AK Niederösterreich.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um einen Teilzeitjob mit einem Verdienst von maximal 446,81 Euro monatlich. Allerdings ist man weder kranken- noch pensionsversichert. Wie viele Arbeitsstunden für das vereinbarte Gehalt geleistet werden müssen, ergibt sich durch den jeweiligen Kollektivvertrag. Dieser gilt auch für geringfügig Beschäftigte und schreibt u. a. den Mindestlohn der Branche vor. Je nach Höhe des Stundenlohns können also mehr oder weniger Stunden anfallen.

„Haben Sie Fragen zur geringfügigen Beschäftigung? Unsere ExpertInnen beraten Sie gerne", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Arbeiterkammer-Arbeitsrecht: Telefonnummer: 057171-22 000, alle Kollektivverträge unter kollektivvertrag.at

(Lie)