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Geschah der Verkauf des Klimt-Frieses unter Zwang?

Heute Redaktion
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Bei einer Pressekonferenz zur Restitutionsklage des "Beethovenfrieses" fanden die Anwälte der Erben des früheren Besitzers Erich Lederer scharfe Worte: Der Verkauf des "Beethovenfrieses" im Jahr 1973 sei unter Zwang geschehen; die Republik Österreich habe auch vor "Tricks nicht zurückgeschreckt", um Lederer unter Druck zu setzen.

Bei einer Pressekonferenz zur fanden die Anwälte der Erben des früheren Besitzers Erich Lederer scharfe Worte: Der Verkauf des "Beethovenfrieses" im Jahr 1973 sei unter Zwang geschehen; die Republik Österreich habe auch vor "Tricks nicht zurückgeschreckt", um Lederer unter Druck zu setzen.

"Die Erben wünschen sich, dass der Fries behandelt wird wie jedes andere Kunstwerk auch", betonte der Schweizer Jurist Marc Weber. Alle Voraussetzungen für eine Rückgabe nach dem 2009 novellierten Restitutionsgesetz seien jedenfalls erfüllt: Der Fries wurde Erich Lederer nach dem Krieg zwar offiziell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt und blieb so über zwei Jahrzehnte "als Geisel in Österreich", so der kanadische Kunsthistoriker Robert Jan van Pelt.

Anhand von Akten aus der Korrespondenz mit Lederer, aber auch aus jenen der österreichischen Finanzprokuratur könne man belegen, dass Lederer "kontinuierlich bis Ende der 60er Jahre versucht hat, eine Ausfuhrgenehmigung zu bekommen", erklärte der Salzburger Rechtsgutachter Georg Graf.

Briefe sollen Zwang auf früheren Besitzer beweisen

Neben zwei Rechtsgutachten legten die Erbenvertreter heute auch umfangreiches Briefmaterial bei, um den Druck zu dokumentieren, unter dem Lederer von der Republik zum Verkauf bewegt werden sollte. Darin sind Überlegungen der Finanzprokuratur aus 1953 nachzulesen, in denen nachträgliche Gebührenforderungen gegen Lederer wegen des Konkurses des Familienunternehmens "streng vertraulich" unter dem Gesichtspunkt ausgesprochen werden, dass die Republik Österreich dadurch "unter günstigen Bedingungen zum Fries kommen" könnte. Die Behörden hätten durch mehrere Tricks auf die Pfändung des Frieses spekuliert, so die Argumentation der Anwälte.

Ebenfalls beigelegt wurde ein handschriftlicher Brief Lederers aus 1970, indem dieser sich bitter über die Haltung Österreichs beklagt, davon spricht, dass man ihn "in die Knie zwingen" wolle, in einem "makabren Wettlauf um meinen Tod", und sich dafür ausspricht, dass ihm der Fries abgekauft wird.