Politik

Geschwärzte Akten werden wohl Fall für Höchstrichter

Heute Redaktion
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Im Parlament wird am Mittwochvormittag der Hypo-Untersuchungsausschuss fortgesetzt. Ungeschwärzte Akten werden zwar weiterhin nicht geliefert. Aber die Abgeordneten wollen trotzdem Zeugen befragen.

Im Parlament wird am Mittwochvormittag der fortgesetzt. Ungeschwärzte Akten werden zwar weiterhin nicht geliefert. Aber die Abgeordneten wollen trotzdem Zeugen befragen.

Als Auskunftspersonen sind der Bankenprüfungsleiter der Nationalbank, Martin Schütz, und ein Prüfer der Finanzmarktaufsicht Johann Schantl geladen. Schütz soll am Vormittag Einblicke über die Vorgänge der notverstaatlichten Pleite-Bank geben, Schantl ist am Nachmittag an der Reihe.

VfGH-Gang wird wahrscheinlicher

Nach dem Treffen der Parlamentarier mit Beamten aus Finanzministerium und Finanzmarktbeteiligungs-AG (FIMBAG) am Dienstagnachmittag ist klar, dass es keine Einigung über die geschwärzten Akten gibt. Die Staatsdiener bleiben dabei, die Unterlagen in gewissen Fällen unleserlich machen zu müssen. Jetzt wird der U-Ausschuss die Akten noch einmal anfordern, wenn sie innerhalb der Frist von 14 Tagen wieder geschwärzt kommen, werden sich die Mandatare aller Voraussicht nach an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Der U-Ausschuss soll durch diesen Schritt keine Zeit verlieren und trotzdem weiterarbeiten.
Mit der Reform des parlamentarischen Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht wurden die Schwärzungen eigentlich abgeschafft. An ihrer Stelle wurden Geheimhaltungsstufen eingeführt. Dass die Akten jetzt der Neuregelung zuwider doch geschwärzt einlangen, halten die Abgeordneten für illegitim.