Österreich

Geschworene kippen Brückensturz-Prozess

Heute Redaktion
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Kein Urteil hat es am Dienstagabend am Landesgericht Krems im Prozess wegen versuchten Mordes nach einer Rauferei gegeben. Die Geschworenen hatten sich zwar nach einer etwa fünfstündigen Beratung einstimmig gegen die Tötungsabsicht ausgesprochen und den beschuldigten Studenten mit 5:3 Stimmen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Wahrspruch wurde allerdings wegen Rechts- und Tatsachenirrtums ausgesetzt.

"Wir sind fassungslos, aber wir haben es geschafft, die Geschworenen von unserer Version zu überzeugen", kommentierte Verteidiger Erich Gemeiner die Entscheidung. Die drei Richterinnen hätten die "Notbremse" gezogen. Eine solche Entscheidung käme "sehr selten" vor, so Gemeiner. Rechtsmittel gegen die Aussetzung des Wahrspruches sind nicht möglich.

Der Fall wird nun dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien vorgelegt. "Juristisch gesehen gibt es kein Urteil und damit auch keine Rechtskraft", erläuterte Richard Simsalik, Sprecher des Landesgerichtes. Der OGH wird infolge entscheiden, an welchem Gericht das Verfahren wiederholt wird.

21-Jähriger schwer verletzt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem beschuldigten 24-Jährigen vorgeworfen, Anfang März einen 21-Jährigen aus dem Waldviertel absichtlich von der Wiener Brücke in Krems sechs Meter tief in den Kremsfluss gestoßen zu haben. Dabei wurde der Niederösterreicher schwer verletzt. Der Angeklagte wiederum hatte sich zu Prozessbeginn "nicht schuldig" bekannt und jegliche Tötungsabsicht bestritten.

APA/red