Österreich

Gesetz bremst Stadtsheriffs!

Heute Redaktion
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Kuriose Rechtssituation im Land ob der Enns: Obwohl bereits sieben Kommunen in Oberösterreich eigene Ordnungshüter haben, verbietet die Verfassung Sicherheitsorgane mit Strafkompetenz für die drei Statutarstädte. Grund: Wo bereits Bundespolizei-Direktionen bestehen, dürfen keine neuen Wachkörper aufgestellt werden.

Die Stadtgemeinden Vöcklabruck, Gmunden, Bad Ischl, Traun, Braunau, Ried im Innkreis und Schärding haben bereits seit Jahren eigene Sheriffs, die für Recht und Ordnung sorgen. Etwa ein Dutzend Mitarbeiter gehen dabei im Auftrag des jeweiligen Gemeindeamts auf Streife.

Die Kompetenzen sind genau definiert und reichen von der Aufnahme kleinerer Delikte wie Fahrraddiebstähle bis zu fremdenpolizeilichen Identitätsfeststellungen. Die Wachen arbeiten dabei eng mit der Polizei zusammen, erklärt Hermann Feldbacher, Experte der Sicherheitsdirektion Oberösterreich.

SP-Chef Ackerl pfeift Welser Genossen zurück

Solche weitreichenden Kompetenzen auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes bleiben für die Statutarstädte nur ein Wunschtraum. Wie berichtet, sorgt bereits die Schaffung eines eigenen Stadtwache-Landesgesetzes samt vielfach geforderter Strafkompetenzen für landespolitischen Wirbel.

Während ÖVP und Freiheitliche Gesprächsbereitschaft signalisieren, lehnen SPÖ und Grüne ein neue Bestimmung nach dem Vorbild des Bundeslands Steiermark ab.

SP-Landesparteichef und LH-Stellvertreter Josef Ackerl rügt unterdessen seinen Parteikollegen und Welser Bürgermeister Peter Koits, der für ein neues Landesgesetz eintritt. Ich halte es für unpassend, dass die Welser SPÖ bei dieser Forderung jetzt mitschreit, lässt Ackerl den Genossen in der Messestadt ausrichten. Er wünscht sich stattdessen mehr Personal für die Polizei.

Jürgen Tröbinger

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