Politik

Gesundheitsminister rät von Gruppensex ab

Auch das Rotlicht-Milieu bleibt vom Corona-Virus nicht verschont. Die "Empfehlungen für die Sexarbeit" sollen Ansteckungen verhindern.

Heute Redaktion
Teilen
Symbolbild
Symbolbild
iStockphoto

Seit 1. Juli ist das Betreten von Bordellen und Laufhäusern wieder erlaubt. Das Gesundheitsministerium hat aus diesem Anlass "Empfehlungen für die Sexarbeit" zum Schutz vor Corona-Ansteckungen herausgegeben. Grundsätzlich wird geraten, Safer-Sex-Praktiken weiter einzuhalten, Händedesinfektionsmittel bereitzustellen und die Orte, an denen es Kundenkontakt gibt, häufig zu belüften. Sexarbeiterinnen und Kunden sollen Mund-Nasen-Schutz tragen und "vor und nach jeder Dienstleistung" duschen. Matratzenbezüge seien nach jedem Kundenkontakt bei 60 Grad zu waschen.

Zum Thema Körperkontakt heißt es:

■ "Der Körperkontakt ist auf das notwendige Maß zu beschränken."

■ "Aufgrund der Virusübertragung durch Speicheltröpfchen wird empfohlen, auf jegliche Formen des Speichelaustauschs, Küssen, Oralsex sowie einander zugewandte Sexpositionen zu verzichten. Wird dennoch Oralsex praktiziert, soll Kondom oder Lecktuch verwendet werden."

■ "Sexuelle Kontakte sollen lediglich zwischen zwei Personen stattfinden, von Gruppensex wird abgeraten."

Schließlich werden die Sexarbeiterinnen noch "ermutigt", bei Corona-Symptomen beim Kunden "jedenfalls" auf die Sexdienstleistung zu verzichten.