Politik

Gesundheitsreform in trockenen Tüchern

Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich am Dienstag in knapp achtstündigen Verhandlungen auf die Gesundheitsreform geeinigt.

Heute Redaktion
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Damit wollen die Vertragspartner, die niedergelassenen Ärzte und die Spitäler künftig gemeinsam planen, steuern und damit auch finanzieren. Geeinigt hat man sich konkret auf zwei Bund-Länder-Vereinbarungen - eine zur Zielsteuerung und die zweite zur Finanzierung des Gesundheitswesens.

Nach der Absegnung durch die Landeshauptleutekonferenz am 19. Dezember sollen die 15a-Vereinbarungen im kommenden Jahr von den Landtagen und vom Nationalrat beschlossen werden und dann Anfang 2014 in Kraft treten.

Neue Verträge sollen Koordinierung verbessern

Zur gemeinsamen Planung und Steuerung der niedergelassenen Ärzte und der Spitäler werden Zielsteuerungskommissionen eingesetzt. In jeder dieser Kommissionen auf Landesebene wird ein Zielsteuerungsvertrag erstellt. Dieser ist quasi ein Arbeitsvertrag und schreibt fest, wo sich in dem Land das Gesundheitssystem hinentwickeln soll und wo welche Leistungen angeboten werden. Daraus soll dann durch eine bessere Koordination und Organisation die angestrebte Kostendämpfung entstehen.

Sanktionen bei Vertragsverletzung

Für den Fall, dass sich Länder und Sozialversicherung nicht auf einen Vertrag einigen können oder den Vertrag nicht einhalten, ist ein Sanktionsmechanismus vorgesehen. Die "Gesundheit Österreich"-Gesellschaft (GÖG) wird mittels Monitoring eine Einhaltung der Vereinbarungen überwachen. Wenn sie eine Vertragsverletzung feststellt, ist die Landesgesundheitskommission am Zug. Wenn dort keine Entscheidung getroffen wird, geht der Fall auf die Bundesebene weiter und am Ende ist eine Entscheidung des Gesundheitsministers sowie in Finanzfragen des Gesundheitsministers im Einvernehmen mit der Finanzministerin vorgesehen.

Neu geschaffen werden Zielsteuerungskommissionen auf Bundes-sowie auf Landesebene. Der Bundeszielsteuerungskommission gehören je vier Vertreter des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung an. Beschlüsse werden einvernehmlich gefasst. Ihre zentrale Aufgabe ist der Beschluss des Bundes-Zielsteuerungsvertrags, sowie beispielsweise die Festlegung des Jahresarbeitsprogramms und die Wahrung von Agenden des Sanktionsmechanismus. Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag wird von Bund, Ländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger unterschrieben.

Kommissionen auf Landesebene

Den Landeszielsteuerungskommissionen gehören jeweils fünf Vertreter des Landes sowie der Sozialversicherung an, wobei beide in Kurien organisiert sind, sowie ein Vertreter des Bundes. Um einen Beschluss herzustellen, ist Einvernehmen zwischen der Kurie des Landes und der Kurie der Sozialversicherung notwendig. Der Bund hat ein Vetorecht, falls ein Beschluss gegen Bundesvorgaben (z.B. Bundes-Zielsteuerungsvertrag, Qualitätsrichtlinien, etc.) verstößt. Mit den auf Landesebene zu erarbeitenden Zielsteuerungsverträgen werden die Strukturen gemeinsam geplant und gesteuert. Erhalten bleiben die Bundesgesundheitskommission und die Landes-Gesundheitsplattformen. Darin sind alle Organisationen und damit auch die Ärztekammer wie bisher vertreten.