Wirtschaft

Gift auch in Mayo und Backerbsen entdeckt!

Der Skandal rund um das giftige Instekizid Fipronil etwa in Flüssigei, Eidotter- und Eiweißpulver ist noch nicht überstanden.

Heute Redaktion
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Fipronil auch in Gugelhupf und Semmelknödeln entdeckt
Fipronil auch in Gugelhupf und Semmelknödeln entdeckt
Bild: iStock

Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" wurden in Deutschland mittlerweile auch in verarbeiteten Produkten wie Eierlikör und Backwaren Rückstände gefunden.

In Österreich stieß die Agentur für Lebensmittelsicherheit AGES bisher in zwei von 38 geprüften Lebensmitteln (Mayo, Gugelhupf und Biskotten bis hin zu Tiramisu und Semmelknödeln) auf eben noch nachweisbare Spuren.

Denn: Betroffen wren Krapfen und Backerbsen. Ebenfalls getestet wurden bis dato 242 Ei-Produkte für den Großhandel. 53 waren belastet, 18 Mal wurde Höchstwert überschritten.

Die 53 Proben mit Fipronil-Nachweis stammen aus den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien:

Kärnten: 4 Proben - Eigelb, Eiweiß, Eiweißpulver

Niederösterreich: 12 Proben - Flüssiges Vollei, Frischeier (NL), Rührei, Eiweißpulver, Volleipulver

Oberösterreich: 8 Proben – Flüssigei, Eigelb Rührei

Salzburg: 2 Proben - Eigelb, Eier gekocht und geschält

Tirol: 11 Proben - Vollei, Eigelb, Rührei, pasteurisierte Schaleneier, Eiweiß

Wien: 11 Proben - Eigelb, Frischeier (PL), Vollei, Krapfen, Backerbsen

Burgenland: 5 Proben – Eidotterpulver, Vollei, Eigelb.

Die gemessenen Werte lagen zwischen 0,003 und 0,1 Milligramm pro Kilo und somit weit unter dem Wert von 1,2 Milligramm pro Kilo, der in Belgien gemessen wurde und der für die gesundheitliche Bewertung herangezogen wurde. Es besteht somit keine Gesundheitsgefahr, weder akut noch wenn belastete Produkte über einen längeren Zeitraum gegessen worden wären.

Laut europäischer gesetzlicher Regelung ist ein Rückstandhöchstgehalt von 0,005 mg/kg Fipronil erlaubt. Diesen Höchstwert haben insgesamt 18 Proben überschritten. Diese Produkte dürfen somit nicht in Verkehr gebracht werden. Dies wird derzeit von den zuständigen Landesbehörden überprüft! (Red)