Österreich

Giftmord an Ehefrau: Mann bekommt lebenslang

Heute Redaktion
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Im Prozess um die mutmaßliche Vergiftung einer Niederösterreicherin 2011 bei einer Reise zu dritt in Paraguay haben die Geschworenen am Landesgericht Wiener Neustadt nach stundenlanger Beratung in der Nacht einstimmig auf Mord entschieden. Der Ehemann der Toten wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, seine Partnerin zu 17 Jahren Haft.

Im in Paraguay haben die Geschworenen am Landesgericht Wiener Neustadt nach stundenlanger Beratung in der Nacht einstimmig auf Mord entschieden. Der Ehemann der Toten wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, seine Partnerin zu 17 Jahren Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden vorgeworfen, die Frau in Independencia aus Habgier mit einem opiathaltigen Schmerzmittel vergiftet zu haben. Die 46-Jährige wurde noch am Todestag begraben, wobei der Mann den südamerikanischen Behörden verschwieg, dass er der Ehemann war, und auch Verwandte daheim nicht informierte.

"Nicht schuldig" bekannt

Zu Prozessbeginn am 3. Juni hatten sich die Angeklagten nicht schuldig bekannt. "Es liegt kein Verbrechen vor. Das einzige Verbrechen ist das, dass wir hier zu zweit auf der Anklagebank sitzen", erklärte der 55-Jährige noch Dienstagabend in seinen letzten Worten vor der Urteilsberatung.

Anklägerin glaubt an Scheinehe

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Schlussvortrag an der Indizienkette fest: Das Paar habe die geistig behinderte Ehefrau nur ausgenützt, um an zwei Bausparverträge in der Höhe von insgesamt 80.000 Euro zu gelangen. Die Ehe des Mannes mit dem späteren Opfer sei eine reine Scheinehe gewesen. Allerdings hielten die Verteidiger entgegen, dass es keine Beweise dafür gebe, dass die 46-Jährige durch Gift starb.

Vier Tabletten tödlich

Eine Exhumierung der Leiche war nicht mehr möglich, nur Gewebeproben konnten zur Analyse übermittelt werden. Der Gerichtsmediziner sprach am Dienstag von einer Intoxikation mit Hydromorphin als wahrscheinlicher Todesursache. Laut Wolfgang Denk seien vier Tabletten, deren Wirkstoff man in dem Muskelgewebe der Toten nachweisen konnte, bereits tödlich.

Rechtskräftig

Die Verteidigung meldete nach den Urteilen vom 16. Juli Nichtigkeit und Berufung an. Allerdings bleibt es dabei. Nachdem der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche bestätigt hatte, änderte auch das Wiener Oberlandesgericht die Strafen nicht. Die Verteidigung bemüht sich nun um eine Wiederaufnahme, weil die Todesursache niemals festgestellt wurde.