Österreich

Giftpraline: Gutachter verteidigt seine Expertise

Im Fall "Wiederaufnahme Giftpraline Spitz" sind jetzt die Antworten auf die Fragen beim Landesgericht Krems eingelangt.

Heute Redaktion
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Es war einer der spektakulärsten Krimis in NÖ der letzten Jahrzehnte: Der Spitzer Ortschef Hannes Hirtzberger war im Februar 2008 mit einer Strychnin-Praline vergiftet worden, überlebte nur knapp. Weinbauer Helmut Osberger fasste in der Folge eine lebenslange Haft aus, beteuert aber seine Unschuld.

Im Jahr 2018 stellte Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz einen Wiederaufnahmeantrag ("Heute" berichtete), gestützt auf zwei neue Gutachten und neue Beweise. Laut Blaschitz war die Expertise des Erstgutachtens vor zehn Jahren falsch. Der Drei-Richter-Senat stellte daraufhin kurz vor Weihnachten 18 Fragen an den Gutachter ("Heute" berichtete). Eine wesentliche Rolle dabei: Der Inhalt der Praline (laut Hersteller 0,73 Milliliter Likör). Denn beim Gutachten war immer von 1 bis 1,5 Milliliter Likör die Rede. Weitere Fragen: Wie wurde das Strychnin in die Schokopraline injiziert?

Jetzt liegen, spät aber doch (Anm.: Gutachter bekam nach acht Wochen eine Nachfrist), die Antworten vor. Anwalt Wolfgang Blaschitz: "Im Prinzip verteidigt der Gutachter seine damaligen Behauptungen. Ich werde die ganzen Unterlagen, weit über 100 Seiten großteils in englischer Sprache, an meinen Gutachter in Deutschland schicken. Sechs Wochen haben wir Zeit", so Blaschitz.

Dann soll eine Entscheidung fallen: Findet der Drei-Richter-Senat die Beweismittel als geeignet, eine mildere Verurteilung oder gar einen Freispruch zu begründen, kommt es zu einem neuen Strafverfahren. Sind die Beweismittel nicht geeignet, wird der Wiederaufnahmeantrag abgewiesen. (Lie)

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