ORF-Gebühr

GIS-Brief da – du hast nur 14 Tage Zeit, um zu zahlen

Die neue ORF-Gebühr startet zwar erst am 1. Jänner 2024, doch bereits jetzt erhalten die Österreicher GIS-Post mit einem Zahlungs-Ultimatum.

GIS-Brief da – du hast nur 14 Tage Zeit, um zu zahlen
Die GIS gibt es zwar nicht mehr lange, doch nun flattern noch knallharte Brief-Aufforderungen in die Postkästen der Österreicher.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Massenweise flattern derzeit Briefe der GIS (inklusive Zahlschein!) ins Haus der Österreicher, die bisher noch keine Radio- und TV-Gebühr gezahlt haben. Der Inhalt: Der ORF kündigt die neue TV-Gebühr als verpflichtende Haushaltsabgabe für alle an – und fordert knallhart dazu auf, sich sofort bei der GIS anzumelden. "Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet", heißt es brutal im Brief, dazu wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um zu reagieren. So heißt es: "Bitte erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und antworten Sie innerhalb von 14 Tagen auf diesen Brief." Tue man das nicht, werde ab Jänner eine Zahlungsaufforderung (für das gesamte Jahr!) zugestellt.

"Sie müssen innerhalb der Frist bezahlen"

Weiter wird gewarnt: "Sie müssen den Betrag dann innerhalb der angegebenen Frist bezahlen." Während jene, die nicht reagieren, dann die ganze Jahresgebühr auf einmal blechen müssen, haben alle, die reagieren oder bereits die GIS gezahlt haben, mehrere Möglichkeiten. "Mit SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) kann die Vorschreibung in Teilbeträgen abgebucht werden. Dabei können Sie zwischen einer Zahlung für 2 Monate, 6 Monate oder für 1 Jahr wählen", heißt es im Brief. Mit Zahlschein könne dagegen nur der gesamte Jahresbeitrag überwiesen werden. Und weiter: "Muss ich auf dieses Schreiben reagieren? Ja, dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet." 

Mit 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Gesetz schließlich in Kraft. Ab diesem Stichtag sind alle Haushalte in Österreich verpflichtet, die neue monatliche Gebühr in der Höhe von (mindestens) 15,30 Euro zu bezahlen. Aufs Jahr gerechnet macht das mindestens 183,60 Euro aus, einige Bundesländer schlagen noch eine Landesabgabe drauf – alle Infos dazu findest du hier. Laut dem neuen ORF-Gesetz ist der Rundfunk dazu verpflichtet, ein Angebot aus Information, Unterhaltung, Sport und Kultur aus Österreich bereitzustellen, so die Begründung. Der ORF spricht von einer Stärkung seiner Angebote, "ganz besonders online".

Über zehn Jahresgebühren als Strafe drohen

Wer nicht zahlen will, muss nicht nur mit immensen Nachzahlungen rechnen, sondern dem droht auch noch eine saftige Verwaltungsstrafe. Das geht aus dem Punkt "Verwaltungsstrafbestimmung" im neuen ORF-Gesetz hervor, das "Heute" vorliegt. Darin steht: "Wer eine Mitteilung [...] trotz Mahnung verweigert oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen." Plus: "Rückständige Beiträge und sonstige damit verbundene Abgaben sind im Verwaltungsweg hereinzubringen." So können ein Säumniszuschlag von zehn Prozent des rückständigen Betrages sowie angefallene Kosten dazu kommen.

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    Seit Jahren kämpft die FPÖ gegen die "ORF-Zwangsgebühr". Die Landesabgabe wurde jetzt abgeschafft.
    Seit Jahren kämpft die FPÖ gegen die "ORF-Zwangsgebühr". Die Landesabgabe wurde jetzt abgeschafft.
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