Politik

Wo die GIS-Rückerstattung jetzt Realität wird

Heute Redaktion
Teilen
Über die GIS wird in Österreich gerade hitzig diskutiert.
Über die GIS wird in Österreich gerade hitzig diskutiert.
Bild: Screenshot

Diese Nachricht aus dem Nachbarland dürfte GIS-Kritiker freuen: In der Schweiz erhalten die Zuschauer jetzt zu viel bezahlte Rundfunkgebühren zurück.

Die Anwälte der Firma Advofin sind überzeugt: Die Österreicher haben jahrelang zu viel GIS-Gebühr bezahlt. Mit einer Sammelklage wollen sie insgesamt 300 Millionen Euro an Mehrwertsteuern zurückfordern – 100 Euro für jeden Kunden.

Während das Vorhaben hierzulande noch ganz am Anfang steht – bisher wollen sich 34.000 Personen an der Klage beteiligen – machen die Nachbarn in der Schweiz in der Frage gerade Nägel mit Köpfen.

Das zuständige Bundesdepartement hat heute bekanntgegeben, dass es jedem Haushalt umgerechnet 44 Euro zurückerstatten will. Dafür soll eigens ein neues Gesetz geschaffen werden.

Zahlreiche Klagen von Kunden

Das Schweizer Bundesgericht hatte bereits im April 2015 geurteilt, dass auf die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer erhoben werden dürfe. In der Folge wurde die Gebühr pro Jahr um umgerechnet rund 10 Euro gesenkt – von 405 Euro auf 395 Euro.

Zahlreiche Kunden haben seither geklagt, um zusätzlich auch jene Mehrwertsteuern zurückzuerhalten, die sie in der Vergangenheit zu viel gezahlt hatten.

Insgesamt sollen den abgabepflichtigen Haushalten nun rund 150 Millionen Euro zurückerstattet werden, wie es in einer Medienmitteilung heißt. So hoch ist die Summe der zwischen 2010 und 2015 zu viel bezahlten Mehrwertsteuern. Für Gebühren, die davor zu viel bezahlt worden waren, sind die Forderungen hingegen verjährt, wie das Bundesgericht in einem Urteil festhält, das diese Woche veröffentlicht wurde.

ORF sieht Sammelklage gelassen entgegen



Wie es um die Erfolgsaussichten der Sammelklage in Österreich steht, ist offen. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz gab sich im "Heute"-Interview jedenfalls gelassen: Im EU-Beitrittsvertrag stehe ganz klar, dass Österreich diese Mehrwertsteuer weiterhin erheben darf, argumentierte er. Zudem müsse man sich vor Augen halten, "dass die Anwälte der AdvoFin die großen Gewinner wären". Sie verlangt im Falle eines Erfolgs 30 Prozent der geforderten 300 Millionen Euro. "Die 100 Millionen wären für die Advofin-Anwälte schnell verdientes Geld", so Wrabetz.

Das sagte der ORF-Boss sonst noch im "Heute"-Interview:

(red)