Österreich

GIS will jetzt sogar Geld von Blindem (!)mit Hörschaden

Ganz genau hingeschaut hatte ein GIS-Mitarbeiter bei einem blinden Tiroler. Weil er einen Röhrenfernseher hatte, bekam er eine Zahlungsaufforderung.

Christian Tomsits
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GIS verrechnete einem Blinden Gebühren
GIS verrechnete einem Blinden Gebühren
Bild: Screenshot

Der Sohn des Pensionisten traute seinen Augen kaum und erhebt schwere Vorwürfe gegen die GIS: Nach einem Besuch von einem Mitarbeiter des Gebühren-Info-Services bekam ein 89-Jähriger eine Rechnung zugeschickt. Und das, obwohl der Pensionist seit einiger Zeit erblindet und zudem stark hörbeeinträchtigt ist und das dem Mitarbeiter auch mitteilte.

"Mein Vater kann nicht fernsehen, und es ist ihm auch nicht möglich, das Gerät akustisch zu nutzen", erklärte der Sohn in der "Tiroler Tageszeitung" den Fall.

Zahlungsaufforderung für Blinden

Doch der kontrollierende Mitarbeiter ließ das offenbar nicht gelten. Denn kurz nach dem Besuch fand sich eine Zahlungsaufforderung in der Post des Pensionisten. Eine sofortige E-Mail des Sohnes an den Kundendienst der GIS stieß dort auf taube Ohren und blieb lange Zeit unbeantwortet.

"Die GIS lauert blinden, unbeholfenen Menschen an der Haustüre auf, um diese dann zu Handlungen zu nötigen, die sie nicht verstehen. Ihr Unternehmen sollte sich schämen", schrieb er an die GebührenInfoService GmbH, machte so seinem Ärger Luft und ging an die Öffentlichkeit. Zahlen werde er keinesfalls, war er überzeugt.

GIS ruderte zurück

Und sollte Recht behalten: Ein Sprecher des Unternehmens entschuldigte sich für die lange Bearbeitungszeit. Der erfahrene Außendienstmitarbeiter, gegen den noch keine einzige Beschwerde vorliegen würde, wäre zwischenzeitlich erkrankt gewesen. Daher hätte seine Stellungnahme länger gedauert.

Dann teilte er mit: Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts habe man die Anmeldung nun rückgängig gemacht. Es seien "keine Rundfunkgebühren zu entrichten", hieß es. Die entstandenen Unannehmlichkeiten würden bedauert. Verbraucherschützer kritisieren, dass der geschilderte Fall offenbar kein Einzelfall sein soll.

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