Österreich

Gläubiger Drogenlenker verweigerte Test – keine Strafe!

Ein Autofahrer verweigerte er aus "religiösen Gründen" eine Blutabnahme. Obwohl ein Speicheltest positiv anschlug, entging er einer 1600-Euro-Strafe.

Christian Tomsits
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Polizei Kontrolle (Symbolbild)
Polizei Kontrolle (Symbolbild)
HERBERT P. OCZERET / APA / picturedesk.com

Am 1. Februar 2020 vergaß ein Lenker beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr zu blinken, das fiel Polizisten auf. Ein Alkotest ergab 0,34 Promille, die Beamten stellten zudem "Unruhe und Zittern" beim Fahrer fest, verlangten einen Drogentest. Doch der Lenker verweigerte – es folgte eine Vorführung zum Amtsarzt, wo ein Speicheltest durchgeführt wurde. Das Ergebnis: Positiv auf MDMA. Eine gewissheitbringende Blutabnahme lehnte der Mann vor Ort aber weiterhin ab.

Wegen Religion keine Blutabnahme

"Aus religiösen Gründen", wie seine Anwältin gegenüber der "Kronen Zeitung" erläuterte. "Ihm wurde allerdings nicht mitgeteilt, dass dies eine Verweigerung bedeutet.“ Bei einer ordnungsgemäßer Belehrung hätte er dem Bluttest zugestimmt, meint die Juristin. Auch in den Akten wäre nicht ersichtlich, wo eine Aufforderung zur Blutabnahme durch den Amtsarzt stattgefunden hätte.Trotzdem bekam der Lenker eine saftige Strafe von 1650 Euro aufgebrummt.

Einspruch erspart Strafe

Jetzt entschied das Landesverwaltungsgericht Tirol kürzlich auf Einstellung des Verfahrens. Der Grund: Der Tatbestand der Verweigerung hätte dem Beschwerdeführer innerhalb der einjährigen Verjährungsfrist konkret vorgehalten werden müssen – was nicht erfolgt sei. Der Drogenlenker erspart sich somit die saftige in der Höhe von 1600 Euro. Nur die 50 Euro fürs nicht blinken muss er berappen.

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