Niederösterreich

Glas-Attacke in NÖ – AHS-Lehrer auf einem Auge blind

Ein Lehrer (32) soll sich schützend vor seine Kolleginnen gestellt haben. Bei einem Streit mit einem Schüler (18) bekam er ein Glas ins Gesicht.
Erich Wessely
12.09.2023, 19:29
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Der Vorfall datiert vom Frühsommer: Nach einer Wanderung in der Wachau ließ eine Lehrerrunde aus Linz den Abend bei einem Heurigenbesuch und infolge in einem Lokal ausklingen. 

Am 3. Juni gegen 2.40 Uhr in der Früh kam es laut "NÖN" im Kremser Szene-Lokal Marquée zu den folgenschweren Szenen: Das Lehrerteam aus einer Linzer AHS tanzte beschwingt auf der Tanzfläche, auch einige Schüler der Wein- und Obstbauschule Krems waren vor Ort.

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"Lass meine Kolleginnen in Ruhe!"

Einer der Schüler (18) soll immer wieder lästig geworden sein, die um einiges älteren Frauen angetanzt haben. "Lass meine Kolleginnen in Ruhe!", soll dann der 32-jährige Linzer Sportlehrer laut "NÖN" dazwischen gegangen sein. Es kam zu einer Auseinandersetzung, der Schüler soll mit einem Glas den Lehrer attackiert haben, dieses ging zu Bruch, dabei sollen Splitter das linke Auge des 32-Jährigen schwer verletzt haben.

Splitter operativ entfernt

Ein Splitter konnte im Kremser Universitätsklinikum entfernt werden, dann ging es umgehend weiter mit dem Rettungswagen nach St. Pölten in die Augen-Spezialabteilung. Im Zuge einer OP wurden weitere Splitter entfernt, dennoch: Das Augenlicht des linken Auges konnte nicht gerettet werden.

Der Schüler muss sich nun vor Gericht verantworten – ein Termin steht noch aus, es gilt die Unschuldsvermutung.

"Eine schwere Dauerfolge"

Der wesentliche Anklagevorwurf lautet: Durch das Werfen eines Glases in das Gesicht soll dem Opfer "dadurch wenn auch nur fahrlässig eine ausgedehnte Bulbusruptur links mit periorbitalem Hämatom sowie einzelnen kleinen Fremdkörpern in linken Auge, verbunden mit einer immerwährenden schweren Schädigung des Sehvermögens, somit eine schwere Dauerfolge, herbeigeführt" worden sein, "wobei die Tat auch eine auffallende Verunstaltung des (...), nämlich eine erhebliche optische Beeinträchtigung des linken Auges, zur Folge hatte".

Der Angeklagte habe "hierdurch das Verbrechen der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (...) begangen". Bis zu fünf Jahre Haft drohen.

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