Österreich

Schülerin forderte Sonder-Urlaub für einen Asien-Trip

Heute Redaktion
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Glattauer gibt Noten: Die Kolumne jeden Montag in "Heute".
Glattauer gibt Noten: Die Kolumne jeden Montag in "Heute".
Bild: heute.at

Schuldirektor Nikolaus Glattauer gibt Noten. Heute: Schulreife nun doch ohne App! Autonomie ist nur Lippenbekenntnis. Und: "Oida!" wird straffrei bleiben.

Schulreife nun doch ohne App!

Die neueste "Verschlimmbesserung" der Schulbehörde ist eine App, mit der Taferlklassler per Tablet auf ihre "Schulreife" getestet werden (passiert in Wien gerade an rund 40 Pilotschulen). Eine mutige Volksschuldirektorin aus Meidling hat es nun gewagt, den Modus vor der Kamera zu kritisieren, und es damit in die ZiB1 geschafft: Der Test ist zu schwierig, zu lang, für kein Kind eine Hilfe, im Gegenteil. Jetzt flüstert mir ein Mäuschen: Es gibt ein ministerielles Einsehen, der Test wird so nicht kommen. Danke, Frau Direktorin Andrea Holzinger!

Note: Sehr gut

Glattauer gibt Noten
Niki Glattauer ist seit 20 Jahren Lehrer in Wien, aktuell Direktor des "SZ-FIDS" in Meidling. Dazu hat er 13 Bücher geschrieben.
Jeden Montag vergibt er in einer Kolumne für "Heute" Schulnoten.

Alle seine Artikel finden Sie hier!

Autonomie ist nur Lippenbekenntnis

Da schwadronieren sie von Schulautonomie und dann ein solcher Fall: Eltern einer Volksschülerin beantragen für ihr Kind 10 Tage "Sonderurlaub", Besuch der Familie in Bangladesch. Das Mädchen ist voll integriert, fleißig, eine Sehr-gut-Schülerin. Die Lehrerin prüft die Lage, sagt, passt, kriegen wir hin!, geht zur Direktorin. Die prüft die Lage, gibt grünes Licht: Im konkreten Fall werden die netto acht versäumten Schultage dem nötigen Lernfortschritt nicht entgegenstehen. Der Antrag wird also befürwortet und an die Behörde geschickt. Am nächsten Tag der Schock: Antrag abgelehnt, "Familienbesuch" ist kein Entschuldigungsgrund. Danke, liebe Schulbehörde, für das Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit deiner Schulen.

Note: Unbefriedigend

"Oida!" wird straffrei bleiben

Das Urteil kommt noch, schriftlich, aber der Prozessverlauf spricht dafür, dass es keine "Anstandsverletzung" ist, wenn dir im Gespräch mit einer Amtsperson das Wort "Oida!" entfährt. Ich wette also, dass der Fotograf, der da von einem Polizisten angezeigt wurde, die 100  Euro Verwaltungsstrafe nicht wird zahlen müssen. Man stelle sich das bitte in der Schule vor: jeden Tag 10.000 Anzeigen! Oder eine Lehrerin, die auf die Idee kommt, nach §2 Antidiskriminierungsgesetz zu klagen: "Für mich als Frau bitte immer noch 'Oide!'" ;-)

Note für den Richter: Sehr gut