Wirtschaft

Glücksspielkonzern muss Süchtigem 43.000 Euro zahlen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Weil ein Spielsüchtiger an einem Automaten in Wien 43.130 Euro verzockt hatte, ging er gegen den niederösterreichischen Konzern Novomatic vor Gericht. Sein Argument war, dass er aufgrund seiner Sucht nicht "vernunftgeleitet handeln" könne. In den beiden ersten Instanzen bekam der Kläger Recht, nun entschied auch das Oberlandesgericht Wien nicht rechtskräftig, dass der Mann die 43.130 Euro zurückbekommt.

Weil ein Spielsüchtiger an einem Automaten in Wien 43.130 Euro verzockt hatte, ging er gegen den niederösterreichischen Konzern Novomatic vor Gericht. Sein Argument war, dass er aufgrund seiner Sucht nicht "vernunftgeleitet handeln" könne. In den beiden ersten Instanzen bekam der Kläger Recht, nun entschied auch das Oberlandesgericht Wien nicht rechtskräftig, dass der Mann die 43.130 Euro zurückbekommt.

Während der Anwalt des Kläger davon spricht, dass das Urteil bereits vollstreckbar ist, kündigte Novomatic an, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Verzockt hatte der Kläger das Geld im Zeitraum vom 23. März 2011 bis zum 16. Juni 2014. Das deswegen, weil er "in unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe zum Spielbetrieb nicht die Willenskraft" besaß, "sich in Beziehung auf das Glücksspiel anders zu entscheiden", so das Urteil.
Novomatic hatte sich in allen Instanzen gegen das Urteil gewehrt, und wird nun wohl eine außerordentliche Revision vor dem Höchstgericht anstreben. Der Klägeranwalt glaubt aber nicht, dass dies am Urteil etwas ändern könne. Bisheriger Stand ist, dass die rund 43.000 Euro innerhalb von zwei Wochen gezahlt werden müssen und sonst exekutiert werden können.

Bisher soll es vier nicht rechtskräftige Urteile in solchen Fällen geben, bei denen es um Beträge von 43.000 bis 3720.000 Euro geht.