Coronavirus

Göttlicher Freibrief schützt nicht vor Corona-Strafe

Trotz eines göttlichen Befreiungsattests wird eine 74-jährige Maskenverweigerin in München abgestraft. Sakra!

Jochen Dobnik
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Auch ein göttlicher Psalm ist kein wirklicher Schutz gegen Corona. (Symbolfoto)
Auch ein göttlicher Psalm ist kein wirklicher Schutz gegen Corona. (Symbolfoto)
Getty Images/iStockphoto

Die österreichische Wahl-Münchnerin war den Beamten am Hauptbahnhof ohne Mund-Nasen-Schutz aufgefallen. Als sie die 74-Jährige auf das fehlende Utensil ansprachen, verteidigte die Frau dieses mit einer persönlichen Maskenbefreiung direkt von Gott, dem Allmächtigen.

Tausche Psalm 91 gegen MNS-Maske

Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei zauberte die Frau zudem einen Zettel mit einer Übersetzung eines Bibelpsalms hervor, der sie angeblich von der Tragepflicht entbinde. Ein kurzer Blick der Beamten auf das vorgelegte Zitat aus dem Psalm 91 genügte jedoch, um zu erkennen, dass bei dem göttlichen Freibrief wohl eher der Wunsch der Wahl-Münchnerin Vater des Gedankens war.

"Wer im Schutz des Höchsten wohnt, der ruht im Schatten des Allmächtigen. [...] Du brauchst dich vor dem Schrecken der Nacht nicht zu fürchten, noch vor dem Pfeil, der am Tag dahinfliegt, nicht vor der Pest, die im Finstern schleicht, vor der Seuche, die wütet am Mittag." - Psalm 91

Die jungen Polizisten ließen sich vom göttlichen Schreiben nicht beeindrucken und wiesen die Frau nochmals auf die Tragepflicht vor Ort hin. Doch diese erwies sich als unbekehrbar. Jetzt droht der Corona-Maskenverweigerin eine Strafe in der Höhe von 150 Euro. Amen.