Die technischen Errungenschaften bzw. Bevormundungen (ist Ansichtssache) bringen manchmal böse Überraschungen: Ein Mechaniker (32) aus St. Pölten kann ein Lied davon singen, er musste wegen eines Fehlers bei Google Maps sogar auf die Anklagebank des Landesgerichtes St. Pölten
Der 32-Jährige hattte im Bezirk Lilienfeld als Mechaniker gearbeitet und sich mit seinem Chef zerstritten. Das letzte Gehalt in der Höhe von rund 2.000 Euro hatte der St. Pöltner nicht erhalten und zog daher vors Zivilgericht.
Laut Vorgesetztem soll der 32-Jährige nämlich gepfuscht, dafür Material entnommen und noch nicht bezahlt haben. Und daher wollte der Chef nicht zahlen. Um die Fahrten samt Kosten und Dienstzeiten zu belegen, legte der 32-Jährige ein mit Hilfe von Google Maps (Anm.: via GPS wird automatisch jede Fahrt aufgezeichnet) erstelltes Fahrtenbuch (von St. Pölten in den Bezirk Lilienfeld) vor.
Nur: Das Fahrtenbuch war nicht korrekt, der Betrag angeblich zu hoch, weil zum Beispiel auch Feiertage angeführt worden waren. Wegen des Verdachtes des versuchten Betruges und falscher Zeugenaussage musste der Mechaniker jetzt in St. Pölten vors Strafgericht.
Beim Prozess bestritt der Angeklagte jegliche Absicht, zeigte dem Richter das digitale Fahrtenbuch am Laptop. Der Richter meinte daraufhin: "Dieses System hat wirklich seine Tücken. Somit ist kein Vorsatz erkennbar." Daher: Freispruch (nicht rechtskräfftig).