Wirtschaft

Gorbach ohne Erinnerung im Telekom-Prozess

Heute Redaktion
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Beim Telekom-Prozess um Geldflüsse an das BZÖ im Wahlkampf 2006 sagte am Dienstag Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ), die Universaldienstverordnung, die 2006 unter nicht geklärten Umständen zugunsten der Telekom geändert wurde, sei nur eines von vielen offenen Themen und keine "Causa prima" gewesen. Dass die 960.000 Euro - wie von der Anklage vermutet - im Abtausch für die erlassene Verordnungs-Novelle geflossen sein könnten, stritt Gorbach ab: Die Verordnung war für die Telekom "nicht der große Knaller".

Beim sagte am Dienstag  Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ), die Universaldienstverordnung, die 2006 unter nicht geklärten Umständen zugunsten der Telekom geändert wurde, sei nur eines von vielen offenen Themen und keine "Causa prima" gewesen. Dass die 960.000 Euro - wie von der Anklage vermutet - im Abtausch für die erlassene Verordnungs-Novelle geflossen sein könnten, stritt Gorbach ab: Die Verordnung war für die Telekom "nicht der große Knaller".

Staatsanwalt Hannes Wandl wollte von Gorbach wissen, wer im BZÖ vom Vorhandensein größerer Sponsoren gewusst haben müsste - woraufhin Gorbach auf Parteigründer Jörg Haider verwies: "Da gab es schon einen großen Meister, da wurde nicht alles in Gremien besprochen und offiziell im Protokoll festgehalten." Er selbst sei in die Finanzen nicht eingeweiht gewesen, zumal schon seit 2005 bekannt gewesen sei, dass er nach der Wahl aus der Politik ausscheiden wollte: "Damit war klar, ich spiele für den Wahlkampf 2006 keine Rolle mehr."

"Das kann man sich ausrechnen"

Auch dass die Gelder geflossen sein könnten, um das BZÖ zu einer für die Telekom günstigen Verordnungs-Novelle zu bewegen, schloss Gorbach aus: Schließlich habe der nun angeklagte Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer ausgesagt, dass es bei der "Universaldienstverordnung" nur um 0,14 oder 0,15 Prozent des gesamten Festnetzumsatzes des Konzerns gegangen sei: "Da kann man sich schon ausrechnen, dass das nicht der große Knaller innerhalb der Telekom gewesen sein muss."

An ein an ihn als zuständigen Infrastrukturminister gerichtetes E-Mail, in dem von deutlich größeren Verdienstentgängen durch die Telekom Austria bis zu 10 Mio. Euro die Rede war, die durch die Novelle behoben werden sollten, konnte sich Gorbach erst auf Nachfrage des Staatsanwaltes wieder erinnern. Eine Rolle gespielt habe dies aber nicht, denn die Verordnung sei auch so bereits vorbereitet worden, meinte der damalige Vizekanzler.

Gorbach sah Hochegger nicht als Telekom-Lobbyisten

Den nun angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger hat Gorbach nach eigenen Angaben zwar mehrmals im Ministerium getroffen, aber nicht als Telekom-Lobbyisten wahrgenommen. Eine Darstellung, an der Staatsanwalt Wandl wenig später bei der Befragung eines früheren Hochegger-Mitarbeiters Zweifel erkennen ließ. Ihm hielt der Staatsanwalt nämlich interne Notizen vor, laut denen Treffen zwischen Hochegger und Gorbach zu Telekom-Themen zumindest geplant waren.

Westenthaler sagt am Mittwoch aus

Als Entlastungszeugin für den ebenfalls angeklagten früheren Pressesprecher von BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, trat am Dienstag dessen nunmehrige Gattin auf. Sie - damals ebenfalls Mitarbeiterin in Gastingers Ministerkabinett - berichtete, dass die Wahlkampffinanzierung durch die Telekom dort sehr wohl bekannt gewesen sei. Pöchinger habe nämlich in einer Kabinettssitzung kurz vor dem Ausstieg der Ministerin aus der Politik davon erzählt. Außerdem berichtete die Zeugin von Einladungen der Telekom sowohl an die Ministerin als auch an den damaligen Kabinettschef.

Letzterer - mittlerweile zur Korruptionsstaatsanwaltschaft gewechselt - wird am Mittwochvormittag aussagen. Ebenfalls am Mittwoch als Zeuge geladen ist der damalige BZÖ-Spitzenkandidat Peter Westenthaler.

Möglicher Verzicht auf Zeugin Gastinger

Apropos Gastinger: Nichts neues zu erfahren gab es am Dienstag vom früheren ÖVP-Organisationsreferenten Michael Fischer zum angeblichen Versuch der Partei, die BZÖ-Politikerin vor der Wahl 2006 abzuwerben. Fischer betonte, er kenne das Thema nur aus den Zeitungen. Am Donnerstag soll auch der nunmehrige ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch, damals ÖVP-Kommunikationschef, zu dem Thema aussagen.

Am Mittwoch dürfte sich entscheiden, ob der Fahrplan im Prozess hält und es am Freitag ein Urteil gegen die sechs Angeklagten geben wird. BZÖ-Anwalt Alexander Scheer will nämlich Bescheid geben, ob man auf die Ladung der ehemaligen BZÖ-Ministerin Karin Gastinger verzichtet, und Richter Michael Tolstiuk will sich zu zwei geplanten Videokonferenzen äußern.