Politik

Gottfried Küssel fasste neun Jahre Haft aus

Heute Redaktion
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Gottfried Küssel und die beiden mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. sind am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden, wobei bei Küssel der Schuldspruch mit 5:3 Stimmen äußerst knapp ausfiel.

Mit Schuldsprüchen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und langjährigen Haftstrafen für alle drei Angeklagte ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. zu Ende gegangen. Küssel wurde zu neun Jahren, die mitangeklagten Felix B. zu sieben und Wilhelm A. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Küssel wurde schuldig erkannt, Initiator, aber nicht Betreiber der neonazistischen Homepage alpen-donau.info (ADI) und des zugehörigen Forums alinfodo.com (ADF) gewesen zu sein, wobei bei ihm der Wahrspruch der Geschworenen mit 5:3 Stimmen äußerst knapp ausfiel. Hätte lediglich ein weiterer Laienrichter Küssel für nicht schuldig gehalten, wäre dieser als freier Mann nach Hause gegangen: Bei Stimmengleichheit ist ex lege zugunsten des Angeklagten vorzugehen, Küssel wäre dann freizusprechen gewesen.

Bei den Mitangeklagten gab es ebenfalls keine einstimmigen Schuldsprüche: Mit 6: 2 Stimmen wurde Felix B. als Administrator und Moderator der Website und des Forums eingestuft, wobei er in dieser Funktion auch zahlreiche Postings und Beiträge verfasst haben soll. Wilhelm A. schließlich war nach mehrheitlicher Ansicht der Laienrichter (6:2 Stimmen) für das Registrieren der Domains verantwortlich.

"Ganz gravierende Taten"

Bei sämtlichen Angeklagten zog das Schwurgericht den im Verbotsgesetz bei besonderer Gefährlichkeit vorgesehenen Strafrahmen von bis zu 20 Jahren heran. Das Internet habe eine "enorme Verbreitung", daher sei von einer "besonderen Gefährlichkeit" und "ganz gravierenden Taten" auszugehen, stellte die vorsitzende Richterin Martina Krainz fest. Bei Küssel waren bei der Strafzumessung elf teilweise einschlägige Vorstrafen - darunter eine elfjährige Freiheitsstrafe für nationalsozialistische Wiederbetätigung aus dem Jahr 1994 - sowie der Umstand erschwerend, dass er "der führende Kopf der österreichischen rechten Szene" sei, wie Krainz festhielt.

Sympathisanten der Angeklagten - unter den Zuhörern befand sich auch Küssels Ehefrau - quittierten die Urteilsverkündung mit Unmutsäußerungen. Auf die Frage an die Angeklagten, ob sie die Urteile verstanden hätten, ertönte aus dem Publikum ein mehrfaches "Nein". Die Verteidiger meldeten unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Küssel soll Auftraggeber gewesen sein

Der Ankläger hatte in Küssel den Auftraggeber für die Anmeldung der Domains und den Ideengeber der ADI gesehen, die nach dem Vorbild der neonazistischen Plattform Altermedia gestaltet wurde. Auch mit der inhaltlichen Gestaltung sei Küssel befasst gewesen, hatte Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter zu Beginn des Schwurprozesses betont. Felix B. schrieb Kronawetter die inhaltliche und redaktionelle Gestaltung der ADI zu, während er Wilhelm A. als technischen Mastermind bezeichnete, der im Auftrag Küssels die Domains organisiert habe.

Diese Darstellung hatten die Verteidiger in ihren Schlussvorträgen vehement zurückgewiesen und erklärt, es gebe für die Behauptungen der Strafverfolgungsbehörden keine Beweise. Küssel selbst hatte sich in dem Verfahren nicht zu den wider ihn erhobenen Anschuldigungen geäußert. Sein Verteidiger Michael Dohr betonte, Küssel habe sich seit fast 20 Jahren nicht mehr nationalsozialistisch betätigt "und auf die österreichische Gesetzeslage Rücksicht genommen". Küssel stehe zwar "politisch und ideologisch zweifelsfrei am äußerst rechten Rand", sei aber dessen ungeachtet freizusprechen: "Die Straftat, die ihm angelastet wird, hat er nicht begangen. Die handfesten Beweise hat die Staatsanwaltschaft nicht."