Österreich

Graf Mensdorff-Pouilly klagt VGT-Obmann

Heute Redaktion
Teilen

Alfons Mensdorff-Pouilly klagt VGT-Obmann Markus Balluch, weil dieser die Jagd des Grafen dokumentiert hatte. Für seine Jagd drohe unwiederbringlicher Schaden, die Ausmaße seien existenzbedrohend, argumentiert Mensdorff-Pouilly.

, weil dieser die Jagd des Grafen dokumentiert hatte. Für seine Jagd drohe „unwiederbringlicher Schaden“, die "Ausmaße" seien "existenzbedrohend", argumentiert Mensdorff-Pouilly.
Der Graf war in den Fokus einer Kampagne gegen die Jagd auf Zuchttiere der Tierschützer geraten, die seit Sommer 2015 läuft. Dabei wurde die Jagdpraxis dokumentiert, um "die Öffentlichkeit zu informieren, sodass eine demokratische Entscheidung, ob das geduldet oder gesetzlich verboten werden soll, möglich wird", rechtfertigt sich deren Obmann Balluch.

Dagegen erhob Mensdorff-Pouilly nun eine Zivilklage. Geklagt wird auf Unterlassung einer Besitzstörung und auf einstweilige Vorkehrung, d.h. das Gericht solle dem VGT-Obmann bis zum Urteil bereits die Unterlassung auftragen. Laut VGT werden allerdings keine Beweise für das Betreten des Grundstücks von Mensdorff-Pouilly aufgeboten, stattdessen finde sich in der Klagsschrift eine "lange Liste von Zeugen und Zeuginnen, darunter auch ein Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, ohne zu spezifizieren, was diese Personen überhaupt aussagen würden", so Balluch.

VGT-Obmann Martin Balluch bleibt gelassen: „Bei dieser Klage handelt es sich um eine Einschüchterungsklage ohne Substanz. Ich habe alles von der öffentlichen Straße aus dokumentiert und immer offen agiert. Ich wurde ständig bei allem, was ich tat, von Mensdorff-Pouillys Leuten gefilmt und fotografiert, und Polizei war meistens um mich herum. Scheinbar meint er nun, dass mit seiner Verurteilung sowieso sein Ruf ruiniert ist, und da könne er auch solche Klagen gegen den Tierschutz führen."

 

;