Politik

Graf weist Vorwurf der "Hochstaplerei" zurück

Heute Redaktion
Teilen

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) hat nun selbst die neuen Vorwürfen, wonach er sich selbst fälschlicherweise als Rechtsanwalt bezeichnet haben soll, in einer Aussendung "mit Entschiedenheit" zurückgewiesen. "Ich habe niemals in meinem Leben eine falsche Berufsbezeichnung verwendet - weder auf meinen Zustimmungserklärungen zur Kandidatur bei Wahlen noch sonst irgendwo", so Graf, der einen Fehler bei der Listenerstellung vermutet.

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) soll sich laut neuesten Vorwürfen fälschlicherweise als Retchsanwalt ausgegeben haben. Jetzt hat er diese Anschuldigungen in einer Aussendung "mit Entschiedenheit"von sich gewiesen.



Wie die "Krone" berichtet, soll Graf auf den Wahlvorschlägen 1994 und 1999 als Rechtsanwalt ausgewiesen gewesen sein. "Ich habe niemals in meinem Leben eine falsche Berufsbezeichnung verwendet - weder auf meinen Zustimmungserklärungen zur Kandidatur bei Wahlen noch sonst irgendwo", so Graf, der einen Fehler bei der Listenerstellung vermutet.




"Offenbar ist irgendwo im Bereich der Erstellung, Übermittlung oder Veröffentlichung der Liste ein Fehler passiert", so Graf weiter. Der Dritte Präsident hofft, dass sich die Originaldokumente - die er selbst für die Abgabe seiner Kandidatur unterschrieben hatte - noch beschaffen lassen. Denn aus diesen würde hervorgehen, dass die unkorrekte Eintragung nicht durch ihn erfolgt sei, so Graf.


Graf verweist darauf, dass "auf allen von mir verfügbaren Lebensläufen" sein beruflicher Werdegang korrekt wiedergegeben werde - wie auch auf der Webseite des Parlaments, "auf meiner privaten Webseite und auch im Online-Lexikon Wikipedia".
APA/red.