Österreich

Graffiti-Bande: bedingte Haft und Diversionen

Heute Redaktion
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Am Dienstagabend ist der im Mai gestartete Prozess gegen eine Jugendbande in Salzburg zu Ende gegangen. Vier der fünf Angeklagten im Alter von mittlerweile 16 bis 21 Jahren nahmen eine Diversion an. Der 18-jährige Hauptbeschuldigte erhielt vier Monate bedingt wegen schwerer Sachbeschädigung.

Die Beschuldigten sollen von Ende 2010 bis Sommer 2013 ihre "Kunstwerke" und ihre Signaturen auf Fassaden von öffentlichen und privaten Gebäuden, auf Kirchen, Lärmschutzwänden, Trafohäuschen, Automaten, Zügen und Bussen besprüht haben. Die Staatsanwaltschaft ging von 180 Graffiti mit einem Gesamtschaden von rund 150.000 Euro aus.

In Salzburg, Wien, NÖ, OÖ und Bayern tätig

Sie verübten die Sachbeschädigungen der Staatsanwaltschaft zufolge vorwiegend in der Stadt Salzburg, nahmen aber auch Bahnhöfe in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Freilassing in Bayern ins Visier. Um die Täter ausfindig zu machen, bildete die Salzburger Polizei die "Soko Graffiti".

Die Burschen stammen großteils aus der Stadt Salzburg. Sie waren hauptsächlich während der Nacht mit ihren Sprühdosen und Lackstiften unterwegs. Der Hauptangeklagte soll allein einen Schaden von rund 68.000 Euro verursacht haben. Verteidiger in dem Prozess betonten allerdings, dass ihre Mandanten weit weniger Graffiti zu verantworten hätten als in der Anklage aufgelistet wurde. Auch der Schaden sei viel geringer gewesen.

Trio muss gemeinnützige Arbeit verrichten

Bei dem Prozess ist bei einer Mehrzahl der angeklagten Fakten kein Schuldnachweis gelungen. Die bedingte Haftstrafe, die Jugendrichterin Daniela Segmüller gegen den Hauptbeschuldigten verhängt hatte, ist bereits rechtskräftig. Der 18-Jährige hat laut dem Urteil einen Schaden von 20.000 Euro angerichtet.

Auch die Diversionen sind bereits rechtskräftig. Drei Burschen müssen eine gemeinnützige Leistung erbringen. Der jüngste Angeklagte hat im Rahmen der Diversion eine Probezeit von einem Jahr erhalten. Falls er in dieser Zeit nicht straffällig wird, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Ursprünglich waren sieben Jugendliche angeklagt. Ein Beschuldigter hat bereits eine Diversion in Form einer gemeinnützigen Leistung erhalten. Gegen einen weiteren Angeklagten war das Verfahren ausgeschieden worden.

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