Österreich

Granatenmord: Angeklagter und Mutter kollabierten!

Heute Redaktion
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Beim Prozess um den Wiener Handgranatenmord mit zwei Todesopfern hat es am Mittwoch drei Schuldsprüche im Sinne der Anklage gegeben. Zweimal wurden 20 Jahre Haft verhängt, ein Angeklagter erhielt zwölf Jahre Haft. Ein Beschuldigter kollabierte bei der Urteilsverkündung, eine Zuhörerin - seine Mutter - brach ebenfalls zusammen. Die 20 Jahre für Kristijan H. sind bereits rechtskräftig. Seine Schwester und ein Freund erbaten sich Bedenkzeit.

Beim Prozess um den Wiener Handgranatenmord mit zwei Todesopfern hat es am Mittwoch drei Schuldsprüche im Sinne der Anklage gegeben. Zweimal wurden 20 Jahre Haft verhängt, ein Angeklagter erhielt zwölf Jahre Haft. Ein Beschuldigter kollabierte bei der Urteilsverkündung, eine Zuhörerin - seine Mutter - brach ebenfalls zusammen. Die 20 Jahre für Kristijan H. sind bereits rechtskräftig. Seine  Schwester und ein Freund erbaten sich Bedenkzeit.

Mit drei Schuldsprüchen im vollem Umfang der Anklage ist am Mittwoch der Prozess um den sogenannten Wiener Handgranatenmord zu Ende gegangen. Kristijan H. wurde im Straflandesgericht wegen Doppelmordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seine Schwester Renata H. und sein Freund Dejan V. erhielten als Beitragstäter zum Doppelmord zwölf bzw. 20 Jahre.

"Gebt's ihm wenigstens a Wasser!"

Während die vorsitzende Richterin Martina Krainz die Urteile verkündete, kollabierte Dejan V. Er verdrehte die Augen, sackte mit leichenblassem Gesicht zusammen, kam zunächst auf der Anklagebank und schließlich auf dem Fußboden zu liegen. Im Publikum anwesende Angehörige des Mannes stießen Schreie des Entsetzens auf und forderten "Gebt's ihm wenigstens a Wasser!"

Zwei Männer, die zum Zusammengebrochenen stürmen wollten, wurden vom Staatsanwalt Leopold Bien zurückgerufen: "Bleiben Sie hinten!" Die Verhandlung wurde zur ärztlichen Versorgung des 30-Jährigen unterbrochen. Wenig später brach auch eine Zuhörerin im Gerichtssaal zusammen!

Auch Mutter eines Angeklagten ging zu Boden

Bei der Frau handelte es sich um die Mutter des verurteilten Dejan V. Sie kam im linken Seitengang zu liegen und musste von der von Richterin alarmierten Notärztin versorgt werden, nachdem sich diese um ihren Sohn gekümmert hatte.

Dieser war minutenlang mit starrem Blick und kreidebleich am Fußboden gesessen, nachdem ihm die Schriftführerin ein Glas Wasser gebracht hatte. Justizwachebeamte öffneten die obersten Knöpfe seines Hemds und entfernten das Sakko. Fünf Beamten schirmten die Angeklagten vor den Zuhörern ab.

Auch Renata H., die zu zwölf Jahren verurteilte Schwester des Hauptangeklagten Kristijan H., machte bei der Urteilsverkündung einen angeschlagenen Eindruck und taumelte zurück in Richtung Anklagebank, als sie das über sie verhängte Strafausmaß zu hören bekam.
Hauptangeklagter nahm Urteil an

Nach der ärztlichen Versorgung konnte die Urteilsbegründung nach fast 15-minütiger Unterbrechung fortgesetzt werden. Dejan V. nahm daran wieder teil, während seine Mutter weiter von der Notärztin betreut wurde.

Hinsichtlich der Schuldsprüche verwies die Vorsitzende auf den Wahrspruch der Geschworenen, der ex lege keiner näheren Erörterung bedarf. Bei Kristijan H. - gleichermaßen Haupt- und unmittelbarer Täter - wurden die bisherige Unbescholtenheit, seine geständige Verantwortung und der Beitrag zur Wahrheitsfindung mildernd angerechnet. Aufgrund dieser Umstände entging der 35-Jährige der Höchststrafe.

Die 20 Jahre sind bereits rechtskräftig - sowohl Verteidiger Philipp Winkler als auch Staatsanwalt Leopold Bien waren damit einverstanden. Bien hatte sich in seinem Schlussplädoyer für Kristijan H. stark gemacht und erklärt, dessen geständige Verantwortung sei bei den Strafzumessungsgründen zu berücksichtigen, weil damit wesentlich zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen wurde. Dejan V. und Renata H. erbaten Bedenkzeit.