Politik

Grapscher-Strafe: Bis zu 6 Monate Haft oder 24.000

Heute Redaktion
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Der Kampf gegen Sexismus kann nicht nur verbal geführt werden. Mit einer einfachen Gesetzesänderung will Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SP) bis zum Weltfrauentag am 8. März 2013 erreichen, dass auch "Po-Grapscher" bestraft werden können.

Der Kampf gegen Sexismus kann nicht nur verbal geführt werden. Mit einer einfachen Gesetzesänderung will Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SP) bis zum Weltfrauentag am 8. März 2013 erreichen, dass auch "Po-Grapscher" bestraft werden können.

Als sexuelle Belästigung gilt aber nur, wenn der Intimbereich berührt wurde. Das Gesäß zählt nicht dazu. Heinisch-Hosek will das ändern, schlägt die Aufnahme einer Definition ins Strafgesetzbuch (StGB) vor.

Auch "eine nicht bloß flüchtige Berührung anderer Körperpartien" wäre illegal – insbesondere, wenn "aus den Umständen eine sexuelle Tendenz des Belästigers erweislich ist". Das Streicheln eines Knies könnte das auch betreffen.

Außerdem sollen Behörden – anders als derzeit – auch ohne Ermächtigung des Opfers ermitteln dürfen. Tätern drohen bis zu 360 Tagessätze; bei einem Nettogehalt von 2000  wären das 24.000  Geldstrafe. 47 von 87 wegen sexueller Belästigung Verurteilte kamen im Jahr 2011 laut Justizministerium mit Geldstrafen davon. 18 Täter mussten weniger, zwölf mehr als drei Monate hinter Gitter, 7 teilbedingt.