Politik

Grasser: "Alle Austro-Kunden verloren"

Heute Redaktion
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Das Zivilrechtsverfahren von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Republik ging am Freitag weiter. Grasser fühlt sich durch die Bekanntgabe einer Hausdurchsuchung bei ihm im Mai 2011 durch die Staatsanwaltschaft Wien in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und in seinem beruflichen Fortkommen behindert. Beim Prozess sagte er, er habe alle österreichischen Kunden verloren. Davor meinte er: "Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen".

Das Zivilrechtsverfahren von gegen die Republik ging am Freitag weiter. Grasser fühlt sich durch die Bekanntgabe einer Hausdurchsuchung bei ihm im Mai 2011 durch die Staatsanwaltschaft Wien in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und in seinem beruflichen Fortkommen behindert. Beim Prozess sagte er, er habe alle österreichischen Kunden verloren. Davor meinte er: "Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen".

Grasser zeichnete am Freitag von sich das Bild eines wirtschaftlich schwer geschädigten Unternehmers: Seit der Hausdurchsuchung im Mai 2011 habe er keine österreichischen Klienten mehr. Die zahlreichen Anzeigen gegen ihn zuvor habe er seinen Geschäftskunden noch als Politattacken erklären können, aber ab der Behördennachschau im Mai 2011 hätten sich seine potenziellen Partner wohl gedacht, es könne kein 08/15-Verfahren geben, wenn an zehn Orten Hausdurchsuchungen stattfanden.

Grasser in Erklärungsnot

In Erklärungsnotstand kam Grasser, als ihn der Vertreter der Republik, Herbert Arzberger, damit konfrontierte, dass Grasser selbst kurz nach der Hausdurchsuchung in einer Pressekonferenz persönliche Details der Untersuchung bekannt gegeben habe - und nun der Staatsanwaltschaft vorwerfe, in sein Privatleben eingegriffen zu haben.

"Gewisse Schockiertheit"

Die Höhe seines finanziellen Schadens durch die Berichterstattung über die Hausdurchsuchung konnte Grasser nicht benennen, da sich kein Geschäftspartner gefunden habe, der bereit war auszusagen, dass er wegen der Hausdurchsuchung den Kontakt zu ihm, Grasser, abgebrochen habe. "Es war eine gewisse Schockiertheit, die Platz gegriffen hat, eine völlig neue Dimension", schilderte er die Erschütterung in Folge der Hausdurchsuchung.

Anwalt der Republik: "Grasser gab Details bekannt"

Der Vertreter der Finanzprokuratur als Anwalt der Republik, Herbert Arzberger, betonte, dass es nicht die Behörden gewesen seien, die persönliche Details der Durchsuchung nach außen bekannt gegeben hatten, sondern Grasser selbst, der bei einer Pressekonferenz fünf Tage nach der Nachschau bereitwillig Details bekannt gegeben habe - wie dass sein Sohn in Shorts die Tür geöffnet habe und nicht in die Schule habe gehen können.

Grasser selbst war bei der Hausdurchsuchung gegen neun Uhr vormittags nicht zu Hause, er hat sich nach Eigenangaben im Ausland befunden und konnte nicht so schnell zurückkehren.

Grasser sagte vor dem Prozess Journalisten zu der Causa, er wolle mit dem Prozess auch anderen "Mut machen" und fühle sich seit vier Jahren verfolgt. In allen Causen, bei der Buwog, Novomatic, Linzer Terminal Tower, überall sei nichts herausgekommen. Trotzdem würden die Ermittlungen gegen ihn nicht eingestellt. Grasser forderte erneut die Einstellung aller Ermittlungen gegen ihn. Die Ermittlungsbehörde habe schon zahlreiche Rechtsbrüche begangen, so der Ex-Finanzminister. Trotzdem glaube er an den Rechtsstaat. Auf die Frage, ob er Steuern hinterzogen habe, antwortete Grasser kurz mit "Nein".

Schadenersatz

Grasser fordert Schadenersatz in bisher unbekannter Höhe. Das Urteil ergeht schriftlich.

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Privatisierung von Bundeswohnungen (Buwog) in Grassers Amtszeit ermittelt.



Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz für den entscheidenden Tipp aus dem geheimen Bieterverfahren fast 10 Mio. Euro Provision an Hochegger und Meischberger zahlte.



Es steht der Verdacht im Raum, dass der Tipp von Grasser kam, was dieser vehement bestreitet. Weiters wird gegen Grasser wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt. Grasser weist alle Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.