In der Zivilrechtsklage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold ging Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer am dritten Verhandlungstag zum Angriff über. Er fragte Haunold nach dessen Stiftung. Der Steuerexperte konterte aber unerschrocken.
Unter Protest der Anwälte von Haunold bzw. dessen Arbeitgeber, der internationalen Steuerberatungsagentur Deloitte, wollte Böhmdorfer wissen, wie Haunold seine eigene Stiftung namens Cinderella angelegt hat und ob er diese gleich den Finanzbehörden offen gelegt hatte. Haunold betonte, dass der wesentliche Unterschied zwischen seiner Stiftung und der von Grasser ist, dass er sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten habe.
"Androsch-Situation"
Er habe nämlich in seiner intransparenten Stiftung keine Aktivbezüge geparkt - im Gegensatz zu Grasser. Auch habe er - gesetzestreu - keinen Einfluss auf die Stiftung genommen - ebenfalls im Gegensatz zum Ex-Finanzminister. Dabei habe Grasser noch gesagt, "er will nicht in eine Androsch-Situation kommen". Er habe Grasser gewarnt, dann müsse er entweder alles in Österreich versteuern oder dem Finanzamt schon von Beginn an die Stiftung und die weiteren Gesellschaften offenlegen.
Haunold warnte Grasser
Haunold wiederholte, er habe Grasser auf mögliche steuerrechtliche Probleme hingewiesen - allerdings nur mündlich. Woraufhin Ex-Justizminister Böhmdorfer die Glaubwürdigkeit von Haunold in Zweifel zog. Haunold gab an, er hätte Grasser gewarnt bei den "Vertriebsprovisionen", die von der Meinl Bank Antigua in Millionenhöhe an eine Grasser-Gesellschaft auf den British Virgin Islands und dadurch in die Liechtensteinische Stiftung flossen - vorbei an der österreichischen Finanz.
Danach ging Böhmdorfer einzelne Rechnungen mit dem Steuerberater akribisch genau durch. Der Rechtsanwalt der beklagten Agentur Deloitte, Verfassungsrichter Christoph Herbst, versuchte Böhmdorfer in die Schranken zu weisen.
Grasser war zu spät erschienen
Nach fast vier Stunden hatte Haunold die intensive Befragung hinter sich. Zeitgleich gab Böhmdorfer bekannt, dass Grasser zum Flieger müsse - falls noch jemand schnell Fragen an ihn habe. Grasser war eine gekommen, da es am Flughafen Innsbruck wetterbedingt zu Verspätungen gekommen war. Grasser hat seinen Hauptwohnsitz in Kitzbühel (Tirol).
Kommen Liechtensteiner?
Böhmdorfer beantragte überdies, dass zwei Stiftungsvorstände der Waterland-Stiftung von Grasser als Zeugen geladen werden - um allerdings gleich hinzuzufügen dass es sehr unsicher ist, dass die Zeugen von Liechtenstein nach Wien kommen werden. Replik von Richter Manuel Friedrichkeit: "Na so weit weg ist das ja nicht." Nach Österreich zwingen könne er die Liechtensteiner aber nicht.
Sache könnte verjährt sein
Der nächste Verhandlungstag am Wiener Handelsgericht findet am 8. Jänner statt. Dann sollen drei Rechtsvertreter als Zeugen zur Frage einer möglichen Verjährung aussagen, offen ist noch, ob sie von der Klägerseite - also von Grasser - von der Verschwiegenheit entbunden werden. Danach will der Richter über eine allfällige Verjährung des Verfahrens entscheiden.