Wirtschaft

Grasser-Hausdurchsuchung ungültig

Heute Redaktion
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Lichtensteins Oberster Gerichtshof macht den österreichischen Ermittlern im Fall Grasser das Leben schwer. Eine Hausdurchsuchung im April, die beim Wirtschaftsprüfer des Swarovski-Gatten gemacht wurde, wurde für ungültig erklärt.

Die Frist war seit elf Tagen abgelaufen, schreibt der ORF, weshalb die Korruptionsstaatsanwaltschaft schon mit dem Urteil rechnete. Vorsorglich reichten die Beamten ein zweites Rechtshilfeersuchen ein. Doch auch bei dem ist fraglich, ob es durchgeht. Denn ein anderes lichtensteinisches Gericht will auf eine weitere Rechtswidrigkeit draufgekommen sein. Auch bei der Beschlagnahmung von Unterlagen ging nicht alles mit rechten Dingen zu, denn der Wirtschaftsprüfer hat die Geheimhaltungspflicht nicht befolgt.