Wirtschaft

Grasser-Klage: Meinl und Fiona als Zeugen geladen

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Das Handelsgericht Wien befasst sich seit Donnerstag mit einer brisanten Schadenersatzklage. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser klagt seinen Steuerberater Peter Haunold und dessen Kanzlei Deloitte - wegen angeblich falscher Beratung rund um Grassers Stiftungsgeflecht in Liechtenstein - ihm droht dort ein Steuerstrafverfahren. Im Juli geht das zivilrechtliche Verfahren weiter. Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser werden als Zeugen geladen.

klagt seinen Ex-Steuerberater Peter Haunold und dessen Kanzlei Deloitte - wegen angeblich falscher Beratung rund um Grassers Stiftungsgeflecht in Liechtenstein - ihm droht dort ein Steuerstrafverfahren. Deloitte bestreitet Grassers Angaben. Im Juli geht das zivilrechtliche Verfahren weiter. Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser werden als Zeugen geladen.

Am Handelsgericht Wien hat der Zivilprozess von Karl-Heinz Grasser bzw. seiner Gesellschaft Valuecreation gegen das Beratungsunternehmen Deloitte und Grassers Ex-Steuerberater Peter Haunold begonnen. Beim ersten Zusammentreffen konnte Richter Manuel Friedrichkeit die Streitparteien nicht zu einem Vergleich bewegen. Das Verfahren geht am 14. Juli mit der Befragung von Grasser weiter. Der Beklagte wird am 15. Juli befragt. Auf das Ergebnis des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Steuerhinterziehung will keine der Parteien warten.

Grasser beteuert: Immer Vorschläge befolgt

Grasser erschien am Donnerstag persönlich, obwohl er nicht vom Gericht geladen war. Grasser sagte vor Journalisten, er sei "sprachlos" über die Fehlberatung durch Deloitte. Er habe immer deren Vorschläge befolgt und habe seine Stiftungskonstruktion gemeinsam mit Steuerberater Haunold gegenüber der Finanz offengelegt. "Ich habe keine einzige Änderung vorgenommen", betonte er.

Deloitte behauptet das Gegenteil: Grassers "fast schon verzweifelt anmutende" Aussagen, er habe keine einzige Änderung an dem vorgeschlagenen Konzept vorgenommen, seien "definitiv nicht richtig".

Böhmdorfer über Fiona: "Wozu brauchen Sie sie?"

Die Causa sei "sehr komplex", stellte der Richter am Donnerstag fest. Daher sollen zahlreiche Zeugen geladen werden, darunter der Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona. Grassers Anwalt, Dieter Böhmdorfer, fragte nach, "wozu brauchen Sie sie"? "Sie habens beantragt", konterte der Richter. Auch Beschäftigte der Meinl Bank, die Stiftungsräte von Grassers Stiftungen "Waterland" und "Silverland" in Liechtenstein und weitere Zeugen sollen befragt werden.

Der Streitwert wurde vom Richter auf insgesamt 2,4 Mio. Euro festgelegt. Grassers Anwalt Böhmdorfer wollte einen niedrigeren Streitwert, um für seinen Mandanten Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zu sparen. Beim von Böhmdorfer angeführten "überhöhten Beratungshonorar" der Beklagten konnte der Richter die Summe von 283.000 Euro nicht nachvollziehen. Nun wird der Anwalt eine genauere Aufstellung vorlegen.

Im Zusammenhang mit Geldflüssen über sein Stiftungs-und Firmenkonstrukt droht Grasser laut Berichten wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung eine Geldstrafe von 15 Mio. Euro und eine Nachzahlung von rund 5 Mio. Euro an die Finanz. Wegen des Vorwurfs des Abgabenbetrugs könnte ihm auch eine Haftstrafe drohen.

Die Beklagten weisen alle Vorwürfe zurück. Grasser sei völlig korrekt und gesetzesgemäß beraten worden, dieser habe sich in wesentlichen Punkten aber nicht an die Beratung gehalten. Grassers Anwalt erwartet, dass ein Sachverständiger bestellt wird.

"Kein Beratungsfehler anzulasten"

"Deloitte/Dr. Haunold ist kein Beratungsfehler anzulasten", heißt es in einer Stellungnahme von Deloitte per E-Mail vor Beginn des Zivilprozesses am Handelsgericht. Wie der Abschlussbericht der Finanz zeige, habe Grasser die von Deloitte/Dr. Haunold ursprünglich beratene Struktur nicht umgesetzt. Da lediglich zwischen der Valuecreation GmbH und Deloitte ein Beratungsvertrag bestand, nicht hingegen zwischen Grasser und Deloitte bzw. Haunold, sei Grasser gar nicht berechtigt, Ansprüche geltend zu machen.

Auch sei gegen Haunold ein direkter Anspruch ausgeschlossen, da nicht er persönlich, sondern Deloitte Auftragnehmer der Valuecreation war. Die Finanz habe in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass die von Grasser sukzessive umgesetzte Gesellschaftsstruktur mit Stiftungen in Liechtenstein und diversen Gesellschaften im In- und Ausland in vielen Bereichen nicht der von Deloitte/Dr. Haunold ursprünglich vorgeschlagenen Gesellschaftsstruktur entsprochen habe.

Entscheidend: Hat Grasser Änderungen vorgenommen?

Grasser habe eigenständige Änderungen vorgenommen: "So wurde beispielsweise gleich zu Beginn die Stiftung in Liechtenstein nicht durch Mag. Grasser persönlich, sondern von seiner Ehegattin gegründet. Dies hatte zur Folge, dass einerseits keine Schenkungssteuermeldung in Österreich erforderlich war und andererseits der Finanz die Struktur nicht bekannt wurde", heißt es in dem Schreiben. Weiters habe Grasser, entgegen dem ihm erteilten Rat, auf den Umbau des Hauses in Maria-Wörth unmittelbaren Einfluss genommen.

Betreffend seiner Einkommenssteuererklärung habe die Finanz Grasser ein bewusstes "Informations-Splitting" zwischen seiner steuerlichen Vertretung und Deloitte bzw. Dr. Haunold vorgeworfen: Einerseits habe die für die Vorbereitung der Einkommensteuererklärung zuständige steuerliche Vertretung keinerlei Informationen hinsichtlich des Meinl-Engagements seitens Grasser erhalten, andererseits hatte Deloitte keinerlei Auftrag zu einer Abstimmung. Die Finanz gehe davon aus, dass Grasser - entgegen des ihm von Deloitte erteilten Rates - keine Offenlegung der Struktur wollte.