Wirtschaft

Grasser klagt Republik wegen Hausdurchsuchung

Heute Redaktion
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Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte die an den Firmen- und Privatadressen des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser durchgeführten Hausdurchsuchungen vom 26. Mai 2011 für rechtmäßig erklärt. Trotzdem klagt Grasser jetzt, und zwar die Republik Österreich.

Die Staatsanwaltschaft Wien habe durch ihre Aussendung anlässlich der Hausdurchsuchungen beim Ex-Minister am 26. Mai 2011 Grassers Persönlichkeitsrechte verletzt und insbesondere seinen "wirtschaftlichen Ruf" beschädigt, heißt es in der Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen.  Die Klage richtet sich gegen den Bund, der durch die Finanzprokuratur vertreten wird.

Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien hatte am 26. Mai 2011 eine Presseaussendung über laufende Hausdurchsuchungen bei Grasser veröffentlicht. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte daraufhin eine Anzeige eingebracht, dass die Medienmitteilung "Amtsmissbrauch" darstelle. Jetzt klagt Grasser die Republik, weil die Staatsanwaltschaft Journalisten zur bevorstehenden Hausdurchsuchung verständigt hatte.

An der gerichtlich bewilligten Durchsuchung von Räumlichkeiten in Wien, Kärnten und Tirol waren im vorigen Jahr mehr als 60 Beamte der Steuerfahndung und des Bundeskriminalamts beteiligt. Die Hausdurchsuchungen begannen um 9 Uhr, die Staatsanwaltschaft Wien verschickte bald nach Beginn eine Presseaussendung an Journalisten. Zahlreiche Medienvertreter fanden sich daraufhin an Grassers Adressen ein und berichteten über das Geschehen.

Der Schaden, den Grasser durch die Presseaussendung erlitten habe und in Zukunft noch erleiden werde, könne derzeit nicht beziffert werden, erläuterte Grassers Anwalt Rami die Klage. Daher habe der Kläger Anspruch auf die Feststellung, dass der Beklagte - der Bund - verpflichtet sei, jeden Schaden zu ersetzen, der durch die Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien entstanden sei oder noch entstehen werde.

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen in Grassers Amtszeit ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz insgeheim fast 10 Mio. Euro Provision an Hochegger und Meischberger zahlte. Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bereits durchgeführt.

Grasser drohen wegen mutmaßlicher "erwerbsmäßiger Steuerhinterziehung" bis zu 5 Jahre Haft. Für Grasser, der alle Vorwürfe zurückweist, gilt die Unschuldsvermutung.