Politik

Grasser schockiert: "Ich weiß, dass ich unschuldig bin"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz-Grasser sprach nach seiner Verurteilung im Buwog-Prozess von einem "Fehlurteil".

Heute Redaktion
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Karl Heinz Grasser mit seinen Anwälten Norbert Wess (l.) und Manfred Ainedter
Karl Heinz Grasser mit seinen Anwälten Norbert Wess (l.) und Manfred Ainedter
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Nach drei Jahren Prozess ist am Freitag das Urteil im Buwog-Prozess gefallen. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde schuldig gesprochen.

Grasser bekam acht Jahre Gefängnis - er wurde wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Walter Meischberger wurde zu sieben Jahren Haft, der Lobbyist Peter Hochegger zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt Manfred Ainedter kündigte bereits Berufung an.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser spricht von einem "Fehlurteil". Es sei ein "politisches Urteil". In einem zwölfminütigen Statement vor Journalisten gab er an, dass er unschuldig sei: "Ich weiß, dass ich unschuldig bin", so Grasser vor dem Gericht. Es sei selbstverständlich, in Berufung zu gehen.

"Traurig, schockiert und erschrocken"

Der 51-Jährige habe am Freitag in der Früh noch mit einem Freispruch gerechnet, entsprechend sei er jetzt "traurig, schockiert und erschrocken", so Grasser. Auch wenn die Richterin bei der Urteilsverkündung von "erdrückenden Beweisen" gegen ihn gesprochen habe, "gibt es in über elf Jahren keinen Beweis für ein unrechtes Handeln meiner Person", erklärte der ehemalige Finanzminister.

150 Zeugen hätten ihn im Verfahren entlastet. "Dieses Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun", er sei zuversichtlich, dass das Urteil vor dem Höchstgericht nicht standhalten wird.

Unparteilichkeit der Richterin hinterfragen

Grasser will nun, wie von seinem Anwalt angekündigt, hinterfragen, ob die Richterin Marion Hohenecker unparteiisch war. Schon zu Beginn des Prozesses hatten die Angeklagten darauf hingewiesen, das Hoheneckers Ehemann auf Twitter Grasser verurteilt habe und daher die Unabhängigkeit der Richterin in Zweifel gezogen.

Medial vorverurteilt

Diese "Anscheinsbefangenheit" werde nun vor das Verfassungsgericht gebracht. Außerdem erinnerte Grasser daran, dass während Prozesspausen sowie vor und nach Verhandlungsbeginn Mikrofone eingeschaltet waren, das habe den Vertrauensgrundsatz verletzt. Außerdem verwies Grasser auf ein Gutachtern zweier Juristen, wonach die mediale Vorverurteilung Grassers einen fairen Prozess sowieso unmöglich gemacht habe. Die Juristen hätten recht behalten.

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    <strong>Karl-Heinz Grasser</strong> am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im BUWOG-Prozesses im Wiener Straflandesgericht.
    Karl-Heinz Grasser am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im BUWOG-Prozesses im Wiener Straflandesgericht.
    HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com