Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der zu dem heutigen Prozess nicht erschienen ist, und sein Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht haben sich auf ein Vertagen ihrer Medienverfahren auf unbestimmte Zeit geeinigt.
Damit ruhen inzwischen alle wechselseitigen Medienverfahren, bis es zu einer Klärung in dem erwarteten Strafprozess in der Causa Buwog kommt.
Grasser selber hatte ja Ramprecht wegen übler Nachrede verklagt - seitdem läuft gegen Ramprecht ein Verfahren. Ramprecht drehte nun den Spieß um und klagte seinerseits Grasser.
"Psychisch labil"
Konkret hatte Grasser in einem Interview Ramprecht als einzigen Belastungszeugen gegen ihn dargestellt. Unter dem Titel „Jetzt schlägt Grasser zurück“ heißt es dort: Das Verfahren beruhe „nur auf der Zeugenaussage eines nachweislich psychisch labilen Ramprecht, der sich offensichtlich rächen will, weil ich seinen Job nicht verlängert habe. Ich bin mir ja mittlerweile fast sicher, dass die Polizei die bei ihm gefundenen Tonbänder deshalb nicht auswertet, weil sie beweisen würden, dass dieser Mensch dringend psychische Hilfe benötigen würde.“ Das Medium, in dem das Interview erschienen war, wurde von Ramprecht nicht geklagt.
Massive Kosten
Richterin Nicole Baczak hatte den Parteien eine solche Vorgehensweise nahgelegt, weil mittlerweile enorme Justiz-Ressourcen durch die Causa Buwog gebunden seien. Der Steuerzahler habe von den Klagen bisher 244 Euro eingenommen, auf allen anderen Kosten bleibe der Staat sitzen. Immerhin seien zig Richter, Staatsanwälte und weiteres Personal im Einsatz, so die Richterin. Aber auch die Ressourcen der Parteien würden bei einer Fortsetzung des Verfahrens belastet. Sie schloss die Verhandlung nach gut einer Viertelstunde.
Grasser deckt Gericht mit Anträgen ein
Vier Fristsetzungsanträge von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser sind beim Oberlandesgericht (OLG) Wien heute eingelangt. Nun würden sie geprüft und den Richtern zugeordnet, sagte OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski, inhaltlich könne er aber noch nichts dazu sagen. Zu prüfen sei, ob das Straflandesgericht Wien bei einzelnen Verfahrensschritten säumig gewesen sei.